Juli 2016
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Staplerunfälle vermeiden

PERSONENSCHUTZ

Nicht nur im Strassenverkehr müssen Regeln eingehalten werden. Auch bei Arbeiten mit dem Stapler sind diese unumgänglich. Um Unfälle zu vermeiden, stellt die Suva in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die lebenswichtigen Regeln für das Arbeiten mit Staplern kostenlos zur Verfügung. Wer die lebenswichtigen Regeln kennt und diese bei der täglichen Arbeit anwendet, senkt das Risiko von Unfällen.


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Mit ihrer «Vision 250 Leben» will die Suva zwischen 2010 und 2020 über alle Branchen hinweg die Zahl der Todesfälle halbieren und damit 250 Leben bewahren. Das Augenmerk gilt auch den Arbeiten mit Staplern, denn die Statistik spricht eine deutliche Sprache: In der Nahrungsmittelindustrie ereigneten sich in den letzten Jahren jährlich rund 85 Berufsunfälle im Durchschnitt. Schweizweit gesehen haben in den letzten zehn Jahren gar 30 Personen bei einem Staplerunfall ihr Leben verloren. Zudem wurden 247 invalid. Dies muss nicht sein. Deshalb führt die Suva ein Aktionsprogramm mit lebenswichtigen Regeln und setzt auf eine proaktive Prävention. Bei Gefahr gilt für jeden Vorgesetzten und Mitarbeitenden: STOPP! Die Arbeit kann erst weitergeführt werden, wenn die Gefahr behoben ist.
Speziell für das Arbeiten mit Staplern
Die Suva hat mit Unterstützung der Verbände aus der Transport- und Logistikbranche sowie der Staplerfahrschule die «Neun lebenswichtigen Regeln für das Arbeiten mit Staplern» erarbeitet. Diese sollen die Arbeitgeber dabei unterstützen, ihre Aufgaben gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) zu erfüllen. Denn unter dem Titel «Unfallverhütung» wird festgehalten, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind (Art. 82 UVG). Stapler vorschriftsgemäss bedienen und nicht improvisieren, Lasten sichern sowie sichere Verkehrswege benutzen sind beispielsweise Regeln, die Leben retten können. Jede Regel für sich ist einfach zu erfüllen, aber man muss daran denken und sie verinnerlichen.
Instruieren und beobachten
Ergänzend zu den Regeln stehen für Vorgesetzte – seien es Standortleiter, Teamleiter oder Sicherheitsbeauftragte – Instruktionshilfen zur Verfügung. Zu jeder Sicherheitsregel gehört ein eigenes Instruktionsblatt. Auf der Rückseite befinden sich detaillierte Informationen für die Durchführung der Instruktion. Die Suva empfiehlt, dass die Vorgesetzten ihre Mitarbeiter direkt am Arbeitsplatz und mit Bezug auf die anstehenden Arbeiten instruieren. Dabei soll jede Sicherheitsregel einzeln und regelmässig instruiert werden. «Die Instruktion einer Regel dauert rund 10 Minuten. Damit die lebenswichtigen Regeln auch eingehalten werden, sollen die Vorgesetzten Kontrollen regelmässig durchführen», sagt Hanspeter Röösli, Sicherheitsingenieur bei der Suva.
Hinweis: Die beschriebene Instruktion ist kein Ersatz für die notwendige Staplerfahrer-Grundausbildung. Informationen dazu und das Verzeichnis der anerkannten Staplerfahrschulen finden Sie unter www.suva.ch/stapler