Juli 2024
Juli 2024

Weiterbildung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Der rasche technische und mediale Fortschritt bringt es mit sich, dass während der gesamten beruflichen Laufbahn Weiterbildungen notwendig sind. Mit einer permanenten Aus- und Weiterbildung wird einerseits die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes gestärkt, andererseits werden aber auch die persönlichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers fortgebildet und dadurch die Erfolgsaussichten des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt erhöht. In dieser doppelten Interessenlage kann ein gewisses Konfliktpotenzial liegen, dass von Vorteil einer Regelung bedarf.

Unfall mit dem Firmenfahrzeug

Leider kommt es vor, dass Arbeitnehmer mit einem Firmenfahrzeug einen Autounfall verursachen. Es stellt sich dann die Frage, wer für den entstandenen Schaden haften muss. Bei der Bemessung des Schadenersatzes verfügen die Gerichte über einen grossen Ermessensspielraum, sodass die Urteile über ähnliche Sachverhalte sehr unterschiedlich ausfallen können und schwer voraussehbar sind. Einige wichtige Einzelfragen diesbezüglich werden nachfolgend kurz erörtert.

Merkblatt: Neues Datenschutzgesetz

Seit dem 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Damit nehmen die Anforderungen an kleine und mittlere Betriebe in Bezug auf den Datenschutz und die Datenschutz-Compliance zu.

Informationen LGAV 2024+

Nach dem Zweck definiert, ist ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerorganisationen (Gewerkschaften) einerseits, einer Arbeitgeberorganisation oder einem einzelnen Arbeitgeber andererseits zur verbindlichen Regelung der Arbeitsbedingungen, die unter den beteiligten Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern gelten sollen.

Die Pflicht zur Leistung von Überstunden gemäss 321c OR und LGAV und die Handhabung im LGAV ab 2024

Grundsätzlich verpflichtet sich ein Arbeitnehmender mittels eines Einzelarbeitsvertrags, seine Arbeitskraft für die vereinbarte Stundenzahl zur Verfügung zu stellen. Somit erfüllt der Arbeitnehmende also seine Arbeitspflicht, wenn er die vereinbarten Stunden arbeitet.

Die Fonds der PLKM

Die Paritätische Landeskommission im Metallgewerbe (PLKM) unterhält aus ihren Einnahmen des Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeitrages zwei Fonds. Deren Funktion wird hier erklärt.

Zu beachten bei unbezahltem Urlaub (ubU):

Von Ferien zu unterscheiden ist der unbezahlte Urlaub (ubU). Darunter versteht man die meist auf Vereinbarung beruhende, vorübergehende Suspendierung der Arbeitspflicht einerseits und der Lohnzahlungspflicht andererseits.

Tod des Arbeitnehmenden / Lohnzahlung im Todesfall

Mit dem Tod des Arbeitnehmenden erlischt das Arbeitsverhältnis (Art. 338 Abs. 1 OR / Art. 56 LGAV). Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass beim Tod des Arbeitgebenden das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht erlischt.

Konkurrenzverbot / Konventionalstrafe

Ein Mitarbeiter erlangt während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses oft wichtige Fähigkeiten, aber auch Geschäftsinformationen, von denen der Betrieb nicht möchte, dass diese unmittelbar nach Ausscheiden des Mitarbeiters in die Hände eines Konkurrenzunternehmens gelangen. Aus diesen Gründen sieht das Gesetz in Art. OR 340 und fortfolgenden Artikeln die Möglichkeit vor, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein allfälliges, mit dem Arbeitnehmenden schriftlich vereinbartes, nachvertragliches Konkurrenzverbot in Kraft zu setzen. Dazu enthält das Obligationenrecht folgende Bestimmungen.

Die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber

Neben der ordentlichen Kündigung kann bei Vorliegen wichtiger Gründe das Arbeitsverhältnis auch fristlos aufgelöst werden. Die fristlose Auflösung ist ein Notventil und entsprechend zurückhaltend anzuwenden.