Mai 2014
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Chemisch beschädigteGlasoberflächen

GUTACHTEN GLAS

Normalerweise sprechen Gutachter in ihren Sachgutachten nicht von vornherein von Schäden und schon gar nicht von Mängeln.Ob es sich bei einer Erscheinung um einen Mangel handelt, ist eine juristische Frage - Gutachter haben glücklicherweisenur Fach- bzw. Sachfragen zu klären. Bei Unregelmässigkeiten an Bauteilen wird das Adjektiv «beschädigt» jedoch ohnediesen juristischen Hintergrund verwendet. Beim vorliegenden Thema der beschädigten Glasoberflächen ist dieser Begriffzutreffend, da die wichtigste Eigenschaft von Glas - die Durchsicht - beeinträchtigt ist. Zwei Gutachter des SchweizerischenInstitutes für Glas am Bau (SIGAB) berichten von ihrer Gutachtertätigkeit auf diesem Gebiet.


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