April 2020
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Absturzsicherungen im Strassenraum

Technik / Normen / Bildung

Für die passive Sicherheit im Strassenraum gilt seit dem 31. März 2019 die VSS-Norm 40568 des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) und ersetzt damit die Vorgängerversion aus dem Jahr 2013. Wie und wann die Norm anzuwenden ist, erfahren Sie im Beitrag.


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Auch wenn in der VSS-Norm 40568 viele Regeln aus der SIA-Norm 358 «Geländer und Brüstungen» zu finden sind, so ist bei der Planung und Ausführung von Absturzsicherungen ausserhalb des Geltungsbereichs der SIA-Norm 358 für Hochbauen und ihre Zugänge, im Bereich für Strassen, Wegen, Plätzen sowie für Strassenbrücken einzig die VSS-Norm 40568 anzuwenden.

Zweck und Inhalt
Zweck der VSS-Norm 40568 ist es, die Absturzsicherheit von Fussgängern sowie des leichten Zweiradverkehrs zu gewährleisten und so darzustellen, dass die Anforderungen seitens des Ortsbildes- und des Landschaftsschutzes berücksichtigt werden.
Ausführlich beschrieben werden in der VSS-Norm 40568 Geländer mit und ohne Füllung, Brüstungen und Zäune. Gegenüber der SIA 358 werden Kriterien wie die Beurteilung der örtlichen Situation und deren Risiken detailliert aufgeführt. So ist beispielsweise für den Einsatz von Absturzsicherungen auf Stützmauern und an Felswänden die Beurteilung der Umgebung (urban / ländlich / gebirgig) unter Einbezug der Absturzhöhen sowie der Aufprallstellen (Strasse / Ebene / Gewässer / Gleise) relevant.
Die VSS-Norm 40568 hilft hier mit einer Tabelle zur Festlegung der Absturzsicherung. Über den Aspekt, ob ein Geländer mit oder ohne Füllung ausgeführt werden soll, gibt eine weitere Tabelle Aufschluss, in der die Absturzcharakteristik unter Einbezug der Umgebung sowie der zu erwartenden Personenanzahl (klein / mittel / gross / Kinder) beschrieben wird.