Februar 2015
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Ziemlich fleckig

EXPERTISE

Die unsachgemässe Ausbesserung des Zinküberzugs nach Schweissarbeiten kann die Ursache von Streitigkeiten zwischen Metallbauer und Kunde sein. Das Schadensbeispiel zeigt, wie Sie es nicht machen sollten.


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Bei einer Wendeltreppe wurden die Gitterroststufen mit den Rohrhülsen auf das Tragrohr aufgesteckt und zur Fixierung der Stufen sind die Hülsen in der Endposition mit Schweisspunkten an das Tragrohr angeheftet worden. Da beim Überschweissen der Zinküberzug bei etwa 900 Grad Celsius verdampft und somit der Korro-sionsschutz partiell geschädigt wird, wurden im Nachgang diese Fehlstellen mit einem alumi- niumpigmentierten Zinkspray grossflächig um die gesamte Rohrhülse übersprüht. Abgesehen von der dadurch entstandenen, sehr uneinheitlichen Oberflächenoptik der feuerverzinkten Treppenkonstruktion ist das Ausbessern von Fehlstellen im Zinküberzug mit Zinkspray gemäss der DIN EN ISO 1461 aus Korrosionsschutzgründen nicht zulässig. Durch den relativ dünnen Sprühauftrag des Zinksprays wird kein dauerhafter Korrosionsschutz gewährleistet. Die Schichtdicke ist eindeutig zu gering. Vermeiden Sie das Schweissen von verzinkten Teilen Generell sind als Fügeverfahren an verzinkten Konstruktionen mechanische Schraubverbindungen den Schweissverbindungen vorzuziehen. Wenn dennoch geschweisst werden muss, so sind die dadurch entstandenen Fehlstellen im Zinküberzug sachgerecht, in Anlehnung an die DIN EN ISO 1461 auszubessern. Dort sind unter Punkt 6.3 die Anforderung an das Ausbessern von Fehlstellen im Zinküberzug festgelegt. Generell können Fehlstellen im Zinküberzug ausgebessert werden, sofern die einzelne Fehlstelle eine maximale Grösse von zehn Quadratzentimetern nicht übersteigt und alle Fehlstellen auf dem als Einzelteil verzinkten Bauteil keinen grösseren Flächenanteil als maximal 0,5 Prozent der Gesamtbauteiloberfläche haben. Planen Sie die Konstruktion genau Diese Regelung bezieht sich allerdings nicht auf die Schweissnähte an zusammengesetzten, einzeln verzinkten Bauteilkomponenten. Nach den gemeinsamen Empfehlungen des Deutschen Stahlbauverbandes und des Industrieverbandes Feuerverzinken sind grundsätzlich alle Fehlstellen im Zinküberzug, wie sie beispielsweise auch durch derartige Schweissarbeiten nach dem Feuerverzinken entstehen, in Anlehnung an die DIN EN ISO 1461 nachzubessern. Schweissnähte an verzinkten Bauteilen sind daher generell sachgerecht auszubessern. Auch wenn eventuell dadurch die in der DIN EN ISO1461 beschriebenen Grössenordnungen von Fehlstellen überschritten werden, lässt sich daraus nicht zwangsläufig ein Mangel ableiten. Es sollte stets bereits im Vorfeld bei der Planung eine geeignete Konstruktion gewählt werden, um die Anzahl an Schweissnähten nach dem Feuerverzinken auf ein absolutes Minimum zu beschränken.