Juli 2015
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Statik mit Stolperstellen

TREPPENBAU

Die richtige statische Bemessung ist eine Grundvoraussetzung für die Gebrauchsfähigkeit der tragenden Konstruktionen des Metallbauers. Worauf Sie dabei, auch im Zuge der neuen Normen, achten müssen, beschreibt der Autor.


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"Treppen gehören zu den klassischen Produkten im Metallbauhandwerk. Eigentlich ist allen Beteiligten klar, dass eine Treppe ohne statische Bemessung nicht gebaut werden darf. Die Praxis sieht immer noch deutlich anders aus. Das Zusammenbrechen von ganzen Treppenkonstruktionen ist sehr selten. Daher scheint die Forderung richtig, dass Metallbaumeister auch ohne Bemessung, mit Erfahrungswerten eine Treppe bauen dürfen. In vielen Fällen ist dies aus Sicht der Fachleute zu befürworten, auch weil man dort weiss, dass selbst von Statikbüros ausgeführte Bemessungen häufig nicht den formalen Anforderungen genügen. Es fehlen zum Beispiel Detail- und Anschlussnachweise, es wird zwar eine Stahlsorte gewählt - aber keine Stahlgüte, Schweissnähte werden ohne Nachweis angegeben und damit der Metallbauer praktisch gezwungen, ergänzende «Zerstörungsfreie Prüfung (ZfP)» anzuwenden.
Machen Sie nichts ohne Statik
Aber wo soll die Grenze gezogen werden? Was darf ein Metallbaumeister? Was darf der Meister mit zwanzig Jahren Erfahrung oder der, der direkt nach der Lehrabschlussprüfung zur Meisterschule gegangen ist? Die Praxis zeigt leider auch, dass einige wenige Metallbaumeister bereits jetzt mit den bestehenden Anforderungen der EN 1993 (Statik) und EN 1090 (Herstellung) überfordert sind. Im Moment bleibt dem Metallbauer praktisch nichts anderes übrig, als eine statische Bemessung vom Bauherrn einzufordern, eine Bemessung selbst erstellen zu lassen oder - falls die Fähigkeit vorliegt - selbst zu rechnen. In Einzelfällen kann es auch möglich sein, ein Bauprodukt zu übergeben, für das dem Auftraggeber alle Informationen vorliegen, um vor Nutzung selbst eine statische Berechnung durchzuführen; der Nachweis muss natürlich möglich sein. Bei Schäden kann momentan allerdings nicht wirklich abgeschätzt werden, wie zivilrechtlich entschieden würde.
Informieren Sie sich
Das Metallbauhandwerk tut gut daran, mitzuwirken, dass Normen vereinfacht und in verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Es muss genauer differenziert werden, welche Anforderungen in einzelnen Bereichen gelten, und es muss geprüft werden, ob sich alle an die Anforderungen halten. Falls diese Prüfung nicht wieder mehr ins Auge gefasst wird, droht eine starke Verzerrung des Wettbewerbs durch die Missachtung der Regeln durch einzelne Hersteller und durch die «Gleichgültigkeit» einzelner Aufsichtsbehörden. Natürlich muss das Handwerk auch die Qualifikationen aktueller halten - vor allem in den Meistervorbereitungskursen. Für typische Treppenkonstruktionen beziehungsweise -details werden häufiger Fehler beziehungsweise fehlende Nachweise aufgeführt. Einige Punkte sind in keiner Weise als dramatisch anzusehen. Trotzdem sollten sie grössere Beachtung finden. Nur wenn Anforderungen möglichst klar beschrieben sind, lässt sich im Streitfall die Qualität beurteilen.
Schauen Sie auf die Ausführungsklasse
Das zurzeit grösste Problem der statischen Berechnungen aus Sicht des Metallbauers ist die fehlende Angabe der Ausführungsklasse (EXC). Bisher war die Wahl der Ausführungsklasse in der SIA 263/1 geregelt. Dabei galten die Herstellerqualifikationen H1 bis H5. Neu gelten jene nach EN 1090, wobei diese zwingend anzuwenden sind. Der Statiker muss also die EXC festlegen. Dabei hat er einen gewissen Freiraum. Wenn beispielsweise eine Stahlhalle in EXC2 errichtet wird, soll die eventuell vorhandene Kranbahn in EXC3 ausgeführt werden und die Treppe vom Büro in die Fertigungshalle kann unter bestimmten Umständen in EXC1 eingestuft werden. Falls keine Festlegung erfolgt, muss diese Treppe allerdings in EXC2 ausgeführt werden. Der Mehraufwand kann beträchtlich sein.
Bemessen Sie auch die Stufen
Ein Problem der statischen Berechnungen ergibt sich indirekt aus SN EN 1090-2, Tabelle 24. Dort wird für Stumpfnähte ab EXC2 eine ergänzende ZfP vorgeschrieben. Um zu bewerten, ob der Hersteller der Treppe diese Prüfmassnahmen umsetzten muss, benötigt er die Ausnutzungsgrade der Schweissnähte. In der Statik für Treppen werden diese Details allerdings häufig nicht nachgewiesen. Damit müsste die Schweissaufsicht des Metallbauers, auf der sicheren Seite liegend, eigentlich eine Farbeindringprüfung (PT) oder eine Magnetpulverprüfung (MT) planen. Dass diese Angabe fehlt, liegt vermutlich daran, dass der Statiker die Herstellungsnorm nicht kennt. Also sollte er auf dieses Problem hingewiesen werden. Für einfache Metallbaukonstruktionen kann das «Merkblatt TK006 - Ausführungsklassen für Metallbaukonstruktionen nach SN EN 1090-2» der SMU verwendet werden (Gratis zum Download unter: unter: www.smu.ch >Metallbau>Fachinformationen>Technische Informationen>Technische Merkblätter)."