August 2016
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Stahl und Metall als Botschafter für zeitgemässe Architektur

INTRO

«Licht- und luftdurchlässige Materialien können – je nach Einsatzort –
für Personen auch gewisse Gefahren bergen.»

Ohne mich intensiver mit der Frage, wie sich zeitgemässe Architektur definiert, auseinander- zusetzen, stelle ich immer wieder fest, dass das heutige architektonische Schaffen zunehmend von metallischen Baustoffen geprägt wird. Stahl und Metall bieten eine beinahe grenzenlose Gestaltungsfreiheit in Bezug auf Formen, Farben, Leichtigkeit und vieles mehr. Speziell bei Kaltfassaden und unisolierten Gebäudeeinhüllungen lässt sich ein Trend zur Verwendung von transparenten, licht- und luftdurchlässigen Materialien feststellen. Lochbleche, Gitterroste, Streckmetalle und Metallgewebe gehören hier zu den favorisierten Komponenten. Der Beitrag über den von gelochten Blechen geprägten Silbergrueb-Pavillon Seite 4 veranschaulicht den unsere Branche wohlgesinnten Trend auf eindrückliche Weise. Aber auch weitere Beiträge dieser Ausgabe, wie die mit Gitterrosten eingekleidete Tissot-Arena, die Gestaltung der Talstation des Hammetschwand-Lifts oder die neue rote Gewebehülle von Möbel Pfister, sprechen für diese Materialien.
Personensicherheit im Fokus
Die erwähnten licht- und luftdurchlässigen Materialien können – je nach Einsatzort – für Personen auch gewisse Gefahren bergen. Insbesondere dann, wenn die Öffnungen der Bauteile nicht den gültigen Normen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und so beispielsweise ein Besteigen von Geländern oder ein Hängenbleiben mit den Fingern ermöglichen. An dieser Stelle soll darauf hingewiesen sein, dass speziell die Grössen von Maschenweiten in den entsprechenden Dokumentationen (Normen, Richtlinien und Empfehlungen) geregelt ist.
Auch im Beitrag der Suva Seite 28 bildet die Personensicherheit rund um das Arbeiten mit Staplern den Kernpunkt. In den letzten zehn Jahren haben 30 Personen bei Staplerunfällen ihr Leben verloren und 247 wurden invalid. Deshalb führt die Suva ein Aktionsprogramm mit lebenswichtigen Regeln durch und setzt damit auf eine proaktive Unfallprävention, die sich nicht zuletzt auch positiv auf die Versicherungsprämien der Unternehmen auswirken soll.
Diese bleiben gemäss Mitteilung der Suva erfreulicherweise auch für das Jahr 2017 stabil.
Keine Kennzeichnungspflicht
nach EN 1090-1 für Geländer ?
Die Botschaft hat sich schnell verbreitet: Auf den Internetseiten der Europäischen Kommission mit den Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Bauproduktenverordnung ist kürzlich die Antwort
auf die Frage zur CE-Kennzeichnungspflicht nach EN 1090-1 ergänzt worden. Danach müssen Geländer – und auch Treppen – ohne tragende Funk-
tion im Gebäudetragwerk nicht nach EN 1090-1 CE-gekennzeichnet werden. Da Geländer und Trep-
pen nun offenbar nicht mehr über eine europäisch harmonisierte Norm abgedeckt sind, wird es zukünftig wieder nationale Regelungen geben. Wie diese für die Schweiz aussehen werden, steht heute noch nicht fest. Die «metall» wird die Angelegenheit weiter verfolgen und über allfällige Neuigkeiten berichten. Den ausführlichen Beitrag finden Sie in der Rubrik «Inside» bei den Fachinformationen der Metaltec Suisse Seite 42.