

Sichere Hoftore
TORBAU
Metallbauer, die Hoftore bauen, montieren oder nachrüsten, sollten die einzuhaltenden Normen und die Vorgaben der
Maschinenrichtlinie kennen. Der Autor fasst die wesentlichen Kriterien zusammen.
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Die DIN EN 13241-1 hat auch in der Schweiz Gültigkeit und ist zwingend einzuhalten. Die Torproduktnorm ist die Dachnorm verschiedener Unternormen, die im täglichen Leben des Metallbauers eine wichtige Rolle spielen sollte.
Normen werden oft nicht eingehalten
Man sollte davon ausgehen, dass der Metallbauer genügend Zeit hatte, sich mit den wichtigsten Normen auseinanderzusetzen, und diese im Schlaf beherrscht. Leider ist das nicht der Fall, und die Praxis zeigt, dass immer noch vermeidbare Fehler gemacht werden, da entweder das nötige Interesse fehlt oder aber es wird so weitergearbeitet wie bisher, frei nach dem Motto: «Das machen wir schon seit 30 Jahren so». Der jüngste Unfall im September 2015, bei dem ein kleiner Junge von einem Schiebetor erschlagen wurde, zeigt auf, welches Gefahrenpotenzial von Toren ausgeht. Hierbei handelt es sich in vielen Fällen nicht einmal um ein voll automatisiertes Tor, sondern vielmehr um Tore, die von Hand bedient werden. Dieser Unfall ereignete sich im privaten Bereich, daher wird er statistisch gesehen keinen Einfluss haben. Der Unfall sollte aber umso mehr dafür sorgen, dass der Metallbauer sensibilisiert wird und die Normen und Regelwerke liest und kennt. Eines ist klar: Ohne ein gewisses Umdenken ist die Herstellung und Montage von normgerechten Toranlagen heute nicht mehr möglich.
Halten Sie die Normen ein
Gerade hier sind drei wichtige Normen angesprochen, die der Hersteller, aber auch die Montagefirma, kennen und umsetzen muss. Dies sind die mechanischen Aspekte gemäss DIN EN 12604, die Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore nach DIN EN 12453 und die DIN EN 12635 Wartung und Nutzung von Toranlagen.
Nach wie vor werden Schiebetore und Drehtore gebaut, die schon von den mechanischen Anforderungen her, also der Grundkonstruktion, gegen die DIN EN 12604 verstossen. Immer wieder sieht man falsch konstruierte Nebenschliesskanten, die zwischen dem Anschlagpfosten und dem drehbaren Flügel im geschlossenen Zustand einen Spalt aufweisen, der kleiner als 25 mm ist. Hier fordert die Norm einen Mindestabstand von 25 mm, um eine Quetschstelle bzw. Scherstelle zu vermeiden (siehe Bild 2). Diese Nebenschliesskanten lassen sich auch mit einer sensiblen Steuerung und einem entsprechenden Antrieb nicht kontrollieren. Tore müssen auch grundsätzlich so montiert werden, dass sie in ihren Endlagen einen festen Anschlag haben und gestoppt werden, um ein Entgleisen zu verhindern.
Zitat EN 12604 Punkt 4.3.1: «Torflügel müssen so konstruiert und beschaffen sein, das ihr Herabfallen, Zusammenbrechen oder Entgleisen verhindert wird.»
Das heisst, bereits an diesem Punkt muss der Metallbauer dafür sorgen, dass ein fester, richtig dimensionierter Anschlag vorhanden ist, der im Notfall ein zu weites Öffnen oder Schliessen des Tors verhindert. Der Metallbauer muss nach der zurzeit gültigen Bauproduktenverordnung auch eine CE-Kennzeichnung seines handbetätigten Tors vornehmen und die Leistungseigenschaften berücksichtigen und beschreiben. Das sind bei einem handbetätigten Tor (Schiebetor/Drehtor) zum Beispiel die statischen Berechnungen des Tors, die richtige Dimensionierung der Fundamente sowie die aufzunehmenden Windlasten nach EN 12424. Je nach Einbauort hat das Tor zumindest die Windlastklasse 2 bzw. sogar 3 zu erfüllen. Der hier zu berechnende Windstaudruck ist nicht unerheblich und geht bis 70 kg/m2.
Lichtschranken richtig anordnen
Ein weiterer häufiger und aus Unwissenheit gemachter Fehler ist die Anordnung der Sicherheitslichtschranke bei horizontal bewegten Toren. In Abhängigkeit von der Steuerungsart des Tors kann es nach DIN EN 12453 erforderlich sein, eine D-Einrichtung zu montieren. Diese D-Einrichtung ist immer dann vorgeschrieben, wenn das Tor automatisiert wird, also z. B. einen automatischen Zeitzulauf besitzt und sich im öffentlichen Bereich befindet. 99 Prozent der montierten Hoftore liegen im öffentlichen Bereich und sind auch von besonders schutzbedürftigen Personen (z. B. Gehbehinderte, Kinder) erreichbar. In diesen Fällen ist eine Kontaktleiste allein nicht als ausreichende Schutzmassnahme anzusehen. Hier muss zusätzlich eine berührungslose Überwachung installiert werden. In der Regel montiert man eine zusätzliche Lichtschranke. Diese Lichtschranke muss nach DIN EN 12445 (Prüfverfahren) in einer Höhe von max. 200 mm montiert werden. Die Sicherheitseinrichtung ist aufgrund der Höhenanordnung für den Schutz von Personen gedacht, hier spielt der Sachschutz eine untergeordnete Rolle. Die Höhe ergibt sich durch einen Prüfkörper, der einseitig auf dem Boden liegend angeordnet wird und von der Lichtschranke erkannt werden muss.