Dezember 2014
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Schlechter Anschluss

EXPERTISE

Wie wichtig bei komplizierteren Bauvorhaben die Besichtigung der Baustelle vor Angebotsabgabe sein kann, zeigt dieser Schadensfall


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An einem modern konzipierten, neu gebauten Einfamilienhaus wurden die Fenster montiert. Nach der Montage stellte der Auftragnehmer die Schlussrechnung für die seiner Meinung nach vollständig und mangelfrei erbrachte Werkleistung. Nach Prüfung durch einen Sachverständigen ergaben sich erhebliche Zweifel an der Vollständigkeit sowie der Mangelfreiheit der erbrachten Leistung. Die Fenster des Bauvorhabens wurden aus Aluminium-Profilsystemen mit Dreifach-Isolierglas ausgeführt. Durch den Errichter wurde eine Montage nach RAL-Richtlinien angeboten, die mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) begründet wurde. Eingebaut und geliefert wurden die Fenster im Jahr 2011, bezüglich der EnEV wurde jedoch auf die Fassung 2002 verwiesen. Lesen Sie das Leistungsverzeichnis genau Die Fenster waren in Wände aus Mauerwerk eingebaut. Die Bauanschlussfugen wurden teilweise mit Kompriband ausgefüllt, teilweise jedoch vollständig offen gelassen. Insgesamt waren ungewöhnlich grosse Fugen vorhanden. In der Breite lag der Mittelwert der gemessenen Fugen bei 35 Millimetern, in der Höhe bei 55 Millimetern. Spitzenwerte waren 50 Millimeter in der Breite und 80 Millimeter in der Höhe. Weitere Abdichtungen, etwa gegen Schlagregen und/oder Folienabdichtung gegen Dampfdiffusion in die Fuge von der Raumseite aus, waren nicht vorhanden. Zu den Fenstern wurden Leistungserklärungen vorgelegt, die relativ anspruchsvoll waren. Danach wurde der Widerstand gegen Windlast mit C4/B4, die Schlagregendichtheit mit 8A und die Luftdurchlässigkeit mit der Klasse 3 definiert. Alle Fenster sollten eine bestimmte Höhenlage - also Sockelhöhe - einhalten. Weiterhin war ein bestimmter einheitlicher Abstand zur Rohdecke vorgegeben, um eine abgehängte Decke einsetzen zu können. Damit sollte bezüglich der sichtbaren Rahmenbreite der Fenster ein einheitliches Bild erreicht werden.