August 2020
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Ein Fall für die Galerie

Expertise / Schadenfall

Die Montage eines Glasgeländers musste mitten in der Bauphase durch den Sachverständigen gestoppt werden. Die Anzahl der Fehler war erdrückend und offensichtlich. Lesen Sie, wie eine Reihe von Fehlern hätte vermieden werden können.


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Wenn an publizierten Schadensfällen etwas positiv ist, dann ganz gewiss der Lerneffekt, denn wer kennt nicht die Redewendung «aus Schaden wird man klug». Bei vielen Fällen liegt die Schadensursache im versteckten Detail. In diesem Fall waren der Schaden und die Ursache aber offensichtlich. Aufgrund der eindringlichen Bitte um die kurzfristige Begutachtung eines im Aufbau befindlichen Ganzglasgeländers wurde sehr zeitnah ein Ortstermin am Objekt durchgeführt. Das Geländer war in der Montagephase und bot dem Auftraggeber aktuell Anlass zum Zweifel an der Ausführungskompetenz des Handwerkers.

Befestigen Sie fachgerecht
Am Zweifamilienhaus sollten insgesamt drei Ganzglasgeländer montiert werden. Davon zwei an Balkonen zur Strassenseite hin und eines an die Terrasse im Obergeschoss zum Garten an der Hausrückseite. Schon die erste Betrachtung von der Strasse aus liess erahnen, dass die Zweifel an der Ausführung angebracht waren. Die Befestigungen des Bodenprofils der Glasscheiben waren äusserst fragwürdig ausgeführt. Beispielsweise wurden die Randabstände der Anker weit unterschritten. Der zweite Blick offenbarte zudem, dass sowohl die Anker, als auch die Konsolen nicht in Edelstahl rostfrei ausgeführt waren. Die Konsolen zeigten schon Ansätze von Korrosion und waren an ansprüchen ausgesetzt.
Die Glasgeländer besitzen in ihrer Art weder eine Zulassung noch sind sie standsicher hergestellt. Es bleibt nur der aufwendige Rückbau und ein professioneller Neuaufbau.

In aller Regel bleibt nur die Verwendung eines zugelassenen System-Glasgeländers respektive die Erstellung eines statischen Nachweises bei einer Eigenkonstruktion sowie die konsequente Einhaltung der Montageanleitung und der fachgerechte Einsatz der Systemkomponente um die geforderte Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit gewährleisten zu können.