Oktober 2026
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Zu schwer und zu holprig

Expertise / Torbau

Bei dem Streitobjekt handelte es sich um ein motorisch betriebenes freilaufendes Schiebetor als Stahlrohrkonstruktion. Leider funktionierte der Antrieb nicht. Der Sachverständige musste die Ursache für die Fehlfunktion finden und die Kosten für die Sanierung ermitteln.


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Die lichte Durchfahrtsbreite des beanstandeten Tors betrug 6,20 m und die Lauflänge 9,10 m. Der Torflügel war 9,31 m lang und 1,32 m hoch.
Die lichte Durchfahrtsbreite des beanstandeten Tors betrug 6,20 m und die Lauflänge 9,10 m. Der Torflügel war 9,31 m lang und 1,32 m hoch.

 

Expertise / Torbau

Zu schwer und zu holprig

Bei dem Streitobjekt handelte es sich um ein motorisch betriebenes freilaufendes Schiebetor als Stahlrohrkonstruktion. Leider funktionierte der Antrieb nicht. Der Sachverständige musste die Ursache für die Fehlfunktion finden und die Kosten für die Sanierung ermitteln.

Text und Bilder: Dipl.-Ing. Architekt Frank Kammenhuber

Die lichte Durchfahrtsbreite des Tors betrug 6,20 m und die Lauflänge 9,10 m. Der Torflügel war 9,31 m lang und 1,32 m hoch. Der Sachverständige konnte die Wanddicke der Profile nicht messen, nahm aber aufgrund der statischen Verhältnisse eine Mindestwanddicke an und berechnete das Flügelgewicht inklusive der Zahnstange, der Laufrollenprofile und der Kantbleche der oberen Führungsrollen mit etwa 500 kg.
Der elektromotorische Antrieb war als sogenannter Impulsantrieb ausgeführt, der bei Widerstand selbsttätig stoppt beziehungsweise reversiert. Die Kraftübertragung erfolgte über eine innen am unteren Flügelrahmenholm montierte Zahnschiene. Der Torflügel lief in einer Rollenschiene über zwei Rollenböcke mit je zwei kugelgelagerten Polyamidrollen. Oben wurde der Torflügel über drei Führungsrollen gehalten, die jeweils an Stelen aus Stahlquadratrohr befestigt waren. Die Rollenschiene am Sockel war nur in Längen bis 6 m lieferbar und war daher im hinteren Drittel gestossen. Dieser Profilstoss wies einen Versatz auf. Als Sicherheitseinrichtung war ausser dem bei Laufwiderstand selbsttätig stoppenden oder reversierenden Motorantrieb noch eine Lichtschranke am Sockel montiert.

Der Torflügel lief in einer Rollenschiene über zwei Rollenböcke mit je zwei kugelgelagerten Polyamidrollen.
Der Torflügel lief in einer Rollenschiene über zwei Rollenböcke mit je zwei kugelgelagerten Polyamidrollen.

 

Beachten Sie die Regelungen

Der automatische Torbetrieb funktionierte nicht, da der Motor während des Torlaufs stoppte. Daher konnte das Tor nur handbetätigt werden, was allerdings einen erheblichen Kraftaufwand erforderte. Auffällig war ein Widerstand der Laufrollen in der Rollenschiene. Zum einen am Stoss der Rollenschienenprofile. Zum anderen zeugten erhebliche Geräusche der Laufrollen von einer starken Reibung in der Rollenschiene.
Das Tor unterliegt den Regelungen der europäischen Maschinenrichtlinie und muss die SN EN 13241+A2 erfüllen. Normalerweise werden dafür fertige Bausätze von industriellen Herstellern eingesetzt, die auf die mandatierten Eigenschaften (hier sicheres Öffnen und Betriebskräfte) geprüft und zugelassen sind.
Im vorliegenden Fall handelte es sich laut Auftragsbestätigung aber um eine «Sonderbestellung» und kein komplettes Industrieprodukt im fertigen Bausatz mit Torblatt, mechanischer Führung, Antrieb mit Ansteuerung und Sicherheitseinrichtungen. Deshalb waren für das Tor entsprechende Einzelnachweise zu führen, die aber bis auf eine «vereinfachte Konformitätserklärung» des Antriebsherstellers nicht vorlagen. Damit lag für die ausgeführte Toranlage keine bauaufsichtlich notwendige Zertifizierung vor. Der Sachverständige stellte jedoch fest, dass die Sicherheitseinrichtungen (Impulsmotor und Lichtschranke) und die Einstellung der Betriebskräfte beim entsprechenden Laufwiderstand des Torflügels zulässig waren.

Verwenden Sie den richtigen Antrieb

Aus dem Datenblatt des Antriebsherstellers ging hervor, dass der Antrieb nur für ein Flügelgewicht bis 400 kg zuglassen war. Damit lag das tatsächliche Torgewicht etwa 100 kg über der Zulassung. Auch die zugelassene Maximallänge von 8 m wurde klar überschritten. Letztlich war der verwendete Antrieb für die vorhandenen Rahmenbedingungen nicht zertifiziert.
Die Ursache für die festgestellten Funktionsmängel des Tors lagen in der Überlastung des Antriebs beziehungsweise der Selbstabschaltung durch den zu hohen Laufwiderstand. Ursache des hohen Laufwiderstands waren wiederum der Höhenversatz im Stoss der Rollenschiene und die überlasteten Rollen durch das zu hohe Torgewicht. Aus den Unterlagen liess sich nicht feststellen, ob die verwendeten Rollenböcke grundsätzlich für die Anwendung geeignet waren oder ob sie nur nicht exakt montiert und ausgerichtet waren. Zweifelsfrei war aber das Torgewicht zu hoch.
In jedem Fall lag ein Konstruktions- und Ausführungsmangel vor, der weder nutzungsbedingt noch durch eine gewaltsame Beschädigung verursacht worden sein konnte. Damit war das Tor nicht gebrauchstauglich.

Die Rollenschiene am Sockel war nur in Längen bis 6 m lieferbar und war daher gestossen. Dieser Profilstoss wies einen Versatz auf.
Die Rollenschiene am Sockel war nur in Längen bis 6 m lieferbar und war daher gestossen. Dieser Profilstoss wies einen Versatz auf.

 

Fazit: Bessern Sie nach

Der Sachverständige empfahl, bei diesem Flügelgewicht einen leistungsstärkeren Motor mit einer Zulassung bis 600 oder 800 kg einzusetzen. Dafür war ein Fundament herzustellen und die E-Zuleitung entsprechend anzupassen. Die Wellenhöhe des neuen Antriebs müsste entweder der Höhe der Zahnstange am Türflügel angepasst werden, oder die Zahnstange wäre anzupassen. Der Torflügel war in jedem Fall anzuheben und zum Motorantrieb neu auszurichten.
Die Funktionsfähigkeit der Rollenböcke müsste vor der Sanierung gesondert untersucht werden. Dies könnte im Zuge des Anhebens vom Torflügel bei der Ausrichtung für den neuen Antrieb vorgenommen werden. Daraus schlussfolgernd waren die Bestandsrollenböcke nur auszurichten oder eventuell sogar mit der Laufschiene auszutauschen.
Abschliessend war die Anlage in Betrieb zu setzen, und eine Konformitätserklärung mit CE-Zertifikat als aus verschiedenen Baugruppen zusammengesetzte Sonderkonstruktion war auszustellen.
Für die Sanierung der Anlage ermittelte der Sachverständige Kosten von netto CHF 10 333.– (inklusive der Erneuerung des Laufwerks). Sollte lediglich eine Ausrichtung des Bestandslaufwerks notwendig sein, ergäben sich Kosten von netto CHF 7650.–.  ■

 

Das Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik enthält im Kap. 2.23 wichtige Informationen zum Thema «Tore». Verhindern Sie Schadenfälle mit Hilfe des Fachregelwerks. Das Fachregelwerk ist unter
www.metallbaupraxis.ch erhältlich.