September 2026
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Warum die Versicherung Ihres Bauunternehmers nicht reicht

Bauherr im Metallbau:

Investitionen in die eigene Betriebsliegenschaft können für Metallbauunternehmen erhebliche finanzielle Risiken bergen. Ein Sturm, Schäden am Nachbargebäude oder andere Zwischenfälle während der Bauphase können schnell hohe Kosten verursachen. Entscheidend ist deshalb, mögliche Versicherungslücken bereits vor Baubeginn zu erkennen und gezielt zu schliessen.


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Unvorhersehbare Ereignisse während der Bauphase können erhebliche Schäden am entstehenden Werk verursachen.
Unvorhersehbare Ereignisse während der Bauphase können erhebliche Schäden am entstehenden Werk verursachen.

 

Bauherr im Metallbau:

Warum die Versicherung Ihres Bauunternehmers nicht reicht

Investitionen in die eigene Betriebsliegenschaft können für Metallbauunternehmen erhebliche finanzielle Risiken bergen. Ein Sturm, Schäden am Nachbargebäude oder andere Zwischenfälle während der Bauphase können schnell hohe Kosten verursachen. Entscheidend ist deshalb, mögliche Versicherungslücken bereits vor Baubeginn zu erkennen und gezielt zu schliessen.

Text: PROMRISK AG / Bild: Redaktion

Metallbaubetriebe investieren regelmässig in eigene Liegenschaften: neue Produktionshallen, Werkstatt-Erweiterungen, Aufstockungen, Solaranlagen auf dem Dach, Umbauten im laufenden Betrieb oder Kauf einer Betriebsliegenschaft mit anschliessender Renovation. Sobald Sie ein solches Vorhaben starten, werden Sie zum Bauherrn und damit zur Haftungsadresse für zwei völlig unterschiedliche Risiken, die keine Ihrer bestehenden Versicherungen abdeckt. Als offizieller Verbandsbroker des AM Suisse zeigt die PROMRISK AG auf, welche zwei Versicherungen jedes Bauprojekt braucht und warum sich der Abschluss nicht auf die Unternehmerverträge verlassen lässt.

Zwei Risiken, zwei Versicherungen

Bei jedem Bauvorhaben entstehen zwei grundsätzlich verschiedene Schadenrisiken. Erstens: Schäden am im Bau befindlichen Werk selbst, etwa durch Sturm, Wasser oder Diebstahl. Zweitens: Schäden an Dritten, die aus der Baustelle entstehen, etwa an Nachbargebäuden oder an Passanten. Diese beiden Risiken werden durch zwei separate Versicherungen abgedeckt: die Bauwesenversicherung für Sachschäden am Werk, die Bauherrenhaftpflichtversicherung für Haftungsansprüche Dritter. Weder die Betriebsversicherung Ihres Metallbaubetriebs noch die Betriebshaftpflicht Ihres Bauunternehmers greifen hier ausreichend.

Beispiel Schadenfall 1: Sturm auf der Baustelle

Die Metallbau Muster AG baut eine neue Produktionshalle für 2,8 Millionen Franken. Rohbau fertig, Dach eingedeckt, Fenster noch offen. Ein starker Herbststurm reisst Blechplatten los, Wasser dringt ein und beschädigt neu verlegte Isolation, Elektroinstallationen und die eingelagerte Lüftungsanlage. Schaden: 180 000 Franken. Der Sturm ist höhere Gewalt, dafür haftet niemand. Der Dachdecker hat fachgerecht gearbeitet, seine Haftpflicht greift nicht. Die Gebäudeversicherung startet erst ab Bauabnahme. Ohne Bauwesenversicherung trägt die Metallbau Muster AG den Schaden vollständig selbst.

Beispiel Schadenfall 2: Risse beim Nachbarn

Beim Aushub für dieselbe Halle geraten die Erdarbeiten in schwierigen Baugrund. Es kommt zu Setzungen am angrenzenden Nachbargebäude. Risse in tragenden Wänden, klemmende Fenster, beschädigte Fassade. Der Nachbar fordert 140 000 Franken für Sanierung und Wertminderung. Der Bauunternehmer hat fachgerecht ausgehoben, seine Betriebshaftpflicht springt nicht ein. Die eigene Betriebshaftpflicht der Metallbau Muster AG ebenfalls nicht, denn sie deckt die gewerbliche Tätigkeit, nicht die Position als Bauherr. Als Bauherr haften Sie kausal, also unabhängig vom eigenen Verschulden, für Schäden aus Ihrer Baustelle. 

Die Bauwesenversicherung: Schutz für Ihr Werk

Die Bauwesenversicherung deckt Sachschäden am im Bau befindlichen Werk, von Baubeginn bis Bauabnahme. Sie schliesst die Deckungslücke während der Bauphase, in der weder die Gebäude- noch die Betriebsversicherung greift:
• Elementarereignisse: Sturm, Hagel, Hochwasser, Erdrutsch und Schneedruck während der gesamten Bauphase.
• Feuer und Explosion: Brand-, Blitz- und Explosionsschäden am Rohbau und an den verbauten Materialien.
• Diebstahl und Vandalismus: Verbaute Materialien und Anlagenteile sind gegen Entwendung und mutwillige Beschädigung versichert.
• Ungeschicklichkeit auf der Baustelle: Schäden durch Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler oder Missgeschicke einzelner Handwerker.
• Konstruktions- und Materialfehler: Je nach Deckungsvariante sind auch Schäden aus Planungs- oder Materialmängeln eingeschlossen.
• Bergungs- und Aufräumkosten: Nach einem Ereignis werden auch die Kosten für Bergung, Aufräumung und Entsorgung getragen.

Die Bauherrenhaftpflicht: Schutz vor Ansprüchen Dritter

Die Bauherrenhaftpflicht deckt Haftungsansprüche Dritter, die aus der Baustelle entstehen. Sie ist projektbezogen und ergänzt Ihre normale Betriebshaftpflicht:
• Personenschäden: Ansprüche von Passanten, Anwohnern oder Besuchern, die auf oder um die Baustelle verletzt werden.
• Schäden am Nachbargebäude: Setzungen, Erschütterungen oder Absenkungen durch Aushub, Sprengung oder Rammarbeiten.
• Leitungsschäden: Beschädigungen an fremden Strom-, Gas-, Wasser- oder Kommunikationsleitungen.
• Grundwasser und Kanalisation: Schäden durch Grundwasserabsenkung oder Beeinträchtigung der Kanalisation.
• Umweltschäden: Verunreinigungen von Boden, Wasser oder Luft aus der Bautätigkeit.

Der grösste Irrtum: «Der Unternehmer ist doch versichert»

Jeder seriöse Bauunternehmer hat eine Betriebshaftpflicht. Diese deckt aber ausschliesslich das eigene fehlerhafte Handeln des jeweiligen Unternehmers und nichts darüber hinaus:
• Kein Werkschutz: Elementar- und Diebstahlschäden am Rohbau sind nicht versichert.
• Keine Bauherrenhaftung: Ihre kausale Haftung als Bauherr gegenüber Dritten wird nicht mitgetragen.
• Keine Deckung fremder Firmen: Handlungen anderer beteiligter Handwerker sind nicht mitversichert.
• Oft zu tiefe Deckungssummen: Die vereinbarten Summen decken selten die volle Bausumme grösserer Projekte.
Bei grösseren Schäden führt das regelmässig zu monatelangen Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Versicherungen. Ohne eigene Deckung stehen Sie in dieser Zeit ohne Schutz da.

Fazit

Ein Metallbaubetrieb, der ein Bauprojekt startet, übernimmt Risiken, die weder durch die eigene Betriebsversicherung noch durch die Verträge der beauftragten Unternehmer abgedeckt sind. Eine Bauwesenversicherung schützt das Werk selbst, eine Bauherrenhaftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter. Beide sind projektbezogen, überschaubar in der Prämie und im Ernstfall entscheidend für die Finanzierbarkeit des Vorhabens. Wichtig ist das richtige Timing: Klären Sie die Versicherungsfrage, bevor Sie den Werkvertrag mit dem Generalunternehmer unterzeichnen. Nachträglich lassen sich viele Deckungen nur noch eingeschränkt einrichten. Die PROMRISK AG unterstützt Sie als Verbandsbroker des AM Suisse kostenlos und unverbindlich bei der Risikoanalyse und beim Vergleich der Anbieter.

Sprechen Sie uns an.
Tel. 044 851 55 66 oder info@promrisk.ch.
www.promrisk.ch  ■