Dezember 2017
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Wartung von Brandschutzelementen

BRANDSCHUTZ

Von der Funktionsfähigkeit der Feuerschutzabschlüsse kann im Brandfall das Leben der Gebäudenutzer und der Rettungskräfte abhängen. Trotzdem scheinen viele Betreiber von Immobilien der Meinung zu sein, dass Türen nur eingebaut werden müssen und dann jahrzehntelang ohne Weiteres funktionieren. Wartungen sind jedoch notwendig, sinnvoll und letztlich auch kostensparend.


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Die Wartung von Brandschutzelementen gehört zu den Pflichten jedes Hauseigentümers, damit die Bauteile im Ernstfall korrekt funk-tionieren und ihre Schutzfunktion erfüllen. Bei nicht funktionierenden Schutzvorrichtungen auf Grund mangelhafter Wartung kann der Hauseigentümer zur Verantwortung gezogen werden. Um dies zu verhindern, sollten Brandschutztüren in regelmässigen Abständen fachmännisch gewartet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, zwischen den Verantwortlichen und einem autorisierten Brandschutz-Fachbetrieb (Brandschutz-lizenzierter Metallbaubetrieb mit gültigem Systemhersteller-Lizenzvertrag und geschultem Personal) einen entsprechenden Wartungsvertrag abzuschliessen.
Wartung bedeutet Funktionsprüfung
Die Lebenszykluskosten solcher Bauteile werden in der Projektphase eines Bauwerks, insbesondere in der Planungsphase, bestimmt. Kostengünstig im Sinne der Beschaffung heisst hier nicht immer kostengünstig über die gesamte Nutzungsphase. So erhöhen beispielsweise günstige Beschlagteile in Verbindung mit hoher Nutzungsfrequenz die Ausfallwahrscheinlichkeit und somit die Wartungs- und Instandsetzungskosten. Wartung bezeichnet vereinfacht formuliert die Funktionsprüfung und Einstellung eines Bauteils mit anschliessender Rückmeldung über den Funktionszustand. Die Wartung soll den Lebenszyklus eines Bauelements maximal ausdehnen, bedeutet aber ausdrücklich keine Instandsetzung: Durch Wartung werden Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit zunächst festgestellt, erst die Beseitigung dieser Beeinträchtigungen ist Gegenstand der Instandsetzung. Wartung heisst also «geht oder geht nicht» - mehr wird nicht erfasst.
Wartung - notwendig oder überflüssig?
Zuweilen halten Betreiber Wartungen für überflüssig oder gar für Geldmacherei. Bei Feuerschutztüren in Bürogebäuden mit Publikumsverkehr werden tägliche Nutzungsfrequenzen von 500 Zyklen und mehr erreicht. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt sich so eine jährliche Nutzungsfrequenz von mehr als 130 000 Zyklen. Die Wartungshäufigkeit von Türen ist also der vermuteten Nutzungsfrequenz anzupassen. Nur dann kann der Lebenszyklus des Bauelements maximal ausgedehnt werden. Ein höherer Wartungszyklus erhöht zwar die Wartungskosten, reduziert jedoch die Instandsetzungskosten, da die Instandsetzung nicht erst bei einem totalen Funktionsausfall des Bauelements erfolgen muss.
Häufigkeit der Kontrollen
Die Häufigkeit der Kontrollen ist von der Einbausituation und der Anzahl der Türbetätigungen abhängig und könnte wie folgt aussehen (EN 179 + EN 1125 empfehlen Intervalle von maximal einem Monat):
• Türen in Flucht- und Rettungswegen, in Gebäuden mit besonderer Nutzung, wie beispielsweise Schulen, Krankenhäusern, Versammlungsstätten, in Gebäuden mit Publikumsverkehr: alle drei Monate oder nach 50 000 Betätigungen.
• Türen in Gebäuden mit normaler Nutzung:
Alle sechs Monate oder nach 50 000 Betätigungen.
Mängel / Störungen (z.B. Schwergängigkeit, Geräuschentwicklung) sind unverzüglich durch autorisierte Brandschutz-Fachbetriebe beheben zu lassen. Auch wenn bei Kontrollen keine Mängel erkannt werden, ist eine ausführliche Wartung der Türen nach 50 000 Betätigungen und einmal pro Jahr erforderlich.