Solaranlagen sicher montieren
Montagen
Solaranlagen werden häufig auf Dächern mit grossen Absturzhöhen montiert. Bei solchen Arbeiten besteht hauptsächlich Absturzgefahr. Deshalb sind bereits beim Aufnehmen der Masse, bei der Montage, aber auch bei der Instandhaltung unbedingt die erforderlichen Schutzmassnahmen gegen Absturz zu treffen. Diese Massnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Beitrag der Suva. Das komplette Dokument kann über die Homepage der Suva bezogen werden. www.suva.ch
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Montagen
Solaranlagen sicher montieren
Solaranlagen werden häufig auf Dächern mit grossen Absturzhöhen montiert. Bei solchen Arbeiten besteht hauptsächlich Absturzgefahr. Deshalb sind bereits beim Aufnehmen der Masse, bei der Montage, aber auch bei der Instandhaltung unbedingt die erforderlichen Schutzmassnahmen gegen Absturz zu treffen. Diese Massnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Beitrag der Suva. Das komplette Dokument kann über die Homepage der Suva bezogen werden. www.suva.ch
Planung und Arbeitsvorbereitung
Die Planung von Schutzmassnahmen gegen Absturz muss sämtliche zugänglichen Dachbereiche umfassen. Die Planer tragen wesentlich dazu bei, dass die Sicherheit bei der Montage und später bei der Instandhaltung gewährleistet ist. Bereits für die Massaufnahme und die Arbeitsvorbereitung (AVOR) auf dem Dach sind Massnahmen gegen Absturz zu planen und zu treffen, zum Beispiel:
• Seitenschutz anbringen
• Von Hubarbeitsbühnen aus arbeiten
• Geeignete und zuverlässige Arbeitnehmende einsetzen
• Sichere Anschlageinrichtungen und Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwenden
Schutz gegen Stürze
Photovoltaikanlagen oder thermische Solaranlagen verändern die ursprüngliche Zweckbestimmung von Dächern. Aufgrund der Änderung von Zweck und Nutzung gelten höhere Anforderungen für Zugänge, Verkehrswege und Arbeitsplätze von Dritten. Bei der Massaufnahme, Montage und Instandhaltung von Solaranlagen ist sowohl auf Flachdächern als auch auf geneigten Dächern Folgendes zu berücksichtigen:
• Bei Arbeiten auf Dächern sind ab einer Absturzhöhe von 2,0 m Massnahmen gegen Absturz zu treffen.
• Bei Arbeiten, die gesamthaft pro Dach weniger als zwei Personenarbeitstage dauern, müssen Absturzsicherungsmassnahmen erst ab einer Höhe von 3,0 m getroffen werden.
• Bei Arbeiten von geringem Umfang, bei denen Gleitgefahr besteht, sind bereits ab einer Absturzhöhe von 2,0 m Massnahmen erforderlich.
• Es sind sichere Zugänge und Arbeitsplätze zu gewährleisten.
• Für die Montage von Solaranlagen ist in der Regel ein Kollektivschutz (z. B. Fassadengerüst, Auffangnetz, Laufsteg) vorzusehen.
• Sofern technisch möglich, hat der Kollektivschutz auch bei Instandhaltungsarbeiten auf Dächern gegenüber dem Individualschutz Vorrang.
• Neue Solaranlagen auf bestehenden Dächern dürfen die Funktion und Wirksamkeit bestehender Anschlageinrichtungen nicht beeinträchtigen und keine bestehenden Verkehrswege blockieren. Andernfalls sind Anpassungen vorzunehmen.
• Es wird empfohlen, beim Zugang zum Dach einen Plan der Anlage anzubringen, aus dem dauerhaft und klar ersichtlich ist, wie die Absturzsicherung auf dem Dach gewährleistet wird. Dieser Plan ist Bestandteil der Dokumentation zur Anlage.
• Beim Arbeiten mit Anseilschutz dürfen nur PSAgA aus baumustergeprüften Bestandteilen verwendet werden.
• Personen, die mit Anseilschutz arbeiten, müssen nachweislich mindestens einen Tag im Verwenden der PSAgA ausgebildet sein.
• Bei Dächern mit umlaufenden, normenkonformen Geländern sind vorzugsweise Zugänge über Treppen, Ausstiegsluken, Leitern mit Rückenschutzkorb oder Steigschutzeinrichtung (EN 3531/2) zu erstellen.
Oblichter
Zurzeit kann kein Hersteller von Oblichtern aus Kunststoff die Durchbruchsicherheit während der gesamten Lebensdauer ohne Zusatzmassnahmen garantieren. Deshalb ist bei Oblichtern aus Kunststoff (z. B. Lichtbänder, Lichtkuppeln) unbedingt Folgendes zu beachten:
1. Oblichter aus Kunststoff sind langfristig als nicht durchbruchsicher zu betrachten.
2. Sie müssen mit Kollektivschutzmassnahmen, zum Beispiel mit einem Gitter, Auffangnetz, Geländer oder mit Verbundsicherheitsglas, gesichert werden.
3. Für die Instandhaltung von Oblichtern in geöffnetem Zustand sind zertifizierte Anschlageinrichtungen anzubringen.
4. Muss bei der Montage, Demontage und der Instandhaltung von Oblichtern die vorhandene Kollektivschutzeinrichtung entfernt werden, sind die Öffnungen für die Dauer dieser Arbeiten vollflächig zu sichern (z. B. mit Auffangnetz oder Fanggerüst).
Oblichter aus Kunststoff sind mit Kollektivschutzmassnahmen dauerhaft zu sichern, und zwar bereits vor der Montage der Solaranlagen.
Auch Oblichter aus Glas müssen zuverlässig gegen Durchbruch gesichert sein, beispielsweise mit Verbundsicherheitsglas.
Absturzsicherungen Montage
Bei grösseren Solaranlagen dauert die Montage häufig mehr als zwei Personenarbeitstage. In solchen Fällen sind ab einer Absturzhöhe von 2,0 m zwingend Kollektivschutzmassnahmen zu treffen. Als Schutz vor Stürzen über den Dachrand gelten beispielsweise folgende Kollektivschutzmassnahmen:
• Fassadengerüst mit Spenglergang
• Seitenschutz beim Flachdach
• Giebelseitiger Seitenschutz und Dachfangwand an Traufseite bei geneigten Dächern
• Sicherung der von den Arbeiten nicht betroffenen Dachseite, z. B. durch Seitenschutz am First
Arbeiten mit Anseilschutz
Bei kleineren Solaranlagen und bei Schnellmontagesystemen kann mit Anseilschutz gearbeitet werden, wenn die gesamten Arbeiten auf dem Dach (Installateur, Spengler, Dachdecker usw.) weniger als zwei Personenarbeitstage dauern und ein Kollektivschutz nicht möglich oder zu gefährlich ist.
Schutz von Stürzen durch das Dach
Zum Schutz vor Stürzen durch das Dach sind die unter Ziffer 3.1 und 3.2 beschriebenen Massnahmen zu treffen. Dachöffnungen müssen, unabhängig von der Absturzhöhe, mit tragfähigen und unverrückbaren Absturzsicherungen versehen werden.
Sichere Zugänge und Verkehrswege
Für die Montage von Solaranlagen sind sichere Zugänge und Verkehrswege erforderlich, über die Handwerkzeuge und sperriges Material sicher transportiert werden können. Beispielsweise gelten für Montagearbeiten folgende Arten von Auf- und Zugängen als sicher:
• Temporärer Treppenturm
• Gebäudeinterner Treppenaufgang
• Fester Treppenaufgang an der Fassade. Über temporäre Leitern kann sperriges Material nicht sicher transportiert werden. Leitern gelten deshalb nicht als sicherer Zugang für Montagearbeiten auf dem Dach. ■