Dezember 2018
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Seriöse Planung, Umsetzung und Wartung

BRANDSCHUTZ

Wer Brandschutzelemente und insbesondere Brandschutzverglasungen plant, sollte im Vorfeld einige wichtige Fragen beachten und klären.


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In der Schweiz gelten in Sachen Brandschutz die EU-Normen. SN bedeutet Schweizer Norm. SN EN ist eine auf europäischer Ebene erarbeitete Norm, die in das Schweizer Normenwerk aufgenommen wurde. Massgebend für Brandschutzglas sind die SN EN 357 und SN EN 13501-2 für die Klassifizierung sowie die Normen SN EN 1363 und SN EN 1364 für die Feuerwiderstandsprüfung.
Bei den zugehörigen Tests wird das Glas zusammen mit der jeweiligen Rahmenkonstruktion der Systemlieferanten geprüft. Die einzelnen Feuerwiderstandsklassen werden europaweit mit Brandkennbuchstaben und einer Zahl definiert. Die gebräuchlichen Buchstaben sind E und EI. Die hinter dem Kennbuchstaben angefügte Zeitangabe in Minuten ergibt die zugelassene Feuerwiderstandszeit (z.B. E 30, EI 60). Grundsätzlich werden in der Schweiz zwei Arten von Brandschutzgläsern verwendet: die E- und die EI-Gläser.
Planung von Brandschutzgläsern – was zu beachten ist:
• Welche Feuerwiderstandsklasse wird gefordert?
• Welche Glasprodukte sind für welche Profilsysteme zugelassen?
• Was sind die maximalen Glasabmessungen in Bezug auf das gewählte Profilsystem?
• Werden die maximalen Abmessungen gemäss Systemlieferant nicht überschritten?
• Wird das Glas UV-Strahlungen ausgesetzt sein und muss geschützt werden?
• Bestehen besondere sicherheitstechnische Anforderungen (z.B. Absturz)?
• Welche Materialien werden als Glasdichtung verwendet?
• Welche Befestigungselemente kommen zur Anwendung?
• Wie wird der Hohlraum zwischen Mauerwerk und Rahmen gefüllt?
• Sind an der Konstruktion spezielle Massnahmen wegen hohen Glasgewichten erforderlich?
• Wie wird das Glas auf der Baustelle an den Zielort gebracht?
• Sind die freien Zugänge gewährleistet?
• Von welcher Seite soll das Glas resp. die Glasleisten eingesetzt werden?
• Wird die Seite, von welcher die Einglasung erfolgt, auch später für einen Glaswechsel zugänglich sein?
Wartung von Brandschutzelementen
Die Wartung von Brandschutzelementen gehört zu den Pflichten jedes Hauseigentümers, damit die Bauteile im Ernstfall korrekt funktionieren und ihre Schutzfunktion erfüllen. Bei nicht funktionierenden Schutzvorrichtungen aufgrund mangelhafter Wartung kann der Hauseigentümer zur Verantwortung gezogen werden. Um dies zu verhindern, sollten Brandschutztüren in regelmässigen Abständen fachmännisch gewartet werden.
Häufigkeit der Kontrollen
Die Häufigkeit der Kontrollen ist von der Einbausituation und der Anzahl der Türbetätigungen abhängig und könnte wie folgt aussehen (EN 179 + EN 1125 empfehlen Intervalle von max. 1 Monat):
• Türen in Flucht- und Rettungswegen, in Gebäuden mit besonderer Nutzung wie beispielsweise Schulen, Krankenhäusern, Versammlungsstätten, in Gebäuden mit Publikumsverkehr:
alle 3 Monate oder nach 50 000 Betätigungen.
• Türen in Gebäuden mit normaler Nutzung:
Alle 6 Monate oder nach 50 000 Betätigungen.
Mängel/Störungen (z. B. Schwergängigkeit, Geräuschentwicklung) sind unverzüglich durch
autorisierte Brandschutz-Fachbetriebe beheben zu lassen. Auch wenn bei Kontrollen keine Mängel erkannt werden, ist eine ausführliche Wartung der Türen nach 50 000 Betätigungen und einmal pro Jahr erforderlich.