Juni 2026
Juni 2026

Ausbildung

Neue Grundlagen für die Ausbildung der Metallbaupraktikerinnen und Metallbaupraktiker EBA

Mit der Revision der beruflichen Grundbildung Metallbaupraktikerin EBA / Metallbaupraktiker EBA wird die Ausbildung ab 2026 konsequent auf Handlungskompetenzen ausgerichtet. Metaltec Suisse informierte die Branche an mehreren regionalen Veranstaltungen über die neuen Bildungsgrundlagen, die angepassten überbetrieblichen Kurse, die Lektionentafel der Berufsfachschule, die Lernortkooperation und das Qualifikationsverfahren.

Text: Nicole Dalmus / Grafik: Metaltec Suisse

Mit dem Erlass der revidierten Bildungsverordnung und des Bildungsplans für die berufliche Grundbildung Metallbaupraktikerin EBA / Metallbaupraktiker EBA per 1. Januar 2026 tritt die zweijährige berufliche Grundbildung in die Umsetzungsphase. Im Rahmen regionaler Informationsveranstaltungen informierte Metaltec Suisse die Ausbildungsverantwortlichen der Branche über die wichtigsten Neuerungen, die Auswirkungen auf die drei Lernorte und die nächsten Schritte.
Die Veranstaltungen fanden in Lenzburg, Sursee, Effretikon, Itingen, Thun, St. Gallen und Tolochenaz statt. Der Kanton Tessin verzichtete aufgrund der geringen Anzahl Lehrverhältnisse auf eine eigene Durchführung. Damit konnten die wichtigsten Anspruchsgruppen der Deutschschweiz und der Romandie direkt über die neue Ausrichtung der Ausbildung informiert werden.

 

«Im Zentrum der Revision steht die konsequente Ausrichtung auf Handlungskompetenzen.»  


Im Zentrum der Revision steht die konsequente Ausrichtung auf Handlungskompetenzen. Gemäss der berufspädagogischen Logik des SBFI ist handlungskompetent, wer berufliche Aufgaben und Tätigkeiten eigeninitiativ, zielorientiert, fachgerecht und flexibel ausführt. Die neue Grundbildung soll die Lernenden noch stärker dazu befähigen, berufliche Arbeitssituationen praxisnah, korrekt und selbstständig zu bewältigen.

Die vier Kompetenzbereiche für Metallbaupraktikerinnen und -praktiker.
Die vier Kompetenzbereiche für Metallbaupraktikerinnen und -praktiker.

 

Eine wesentliche Neuerung betrifft die überbetrieblichen Kurse. Das üK-Konzept wurde an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst; die Anzahl üK-Tage wird auf 26 Tage erhöht. Gleichzeitig wird die Leistungsdokumentation gestärkt: In den Kursen 1, 2 und 5 werden die Leistungen der Lernenden mit je einem Kompetenznachweis festgehalten. Diese werden benotet und fliessen in die Erfahrungsnote des Qualifikationsverfahrens ein. Damit erhalten die überbetrieblichen Kurse eine noch klarere Bedeutung innerhalb der Ausbildung.
Ebenfalls neu ist die umfassendere Integration praxisrelevanter Qualifikationen. Dazu zählen unter anderem PSAgA, Hubarbeitsbühnen sowie Staplerarbeiten der Kategorie R1, Gegengewichtsstapler. Damit wird die Ausbildung stärker auf die Anforderungen der Branche und auf die Arbeitssicherheit im Berufsalltag ausgerichtet.

 

«Das ü K-Konzept wurde an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst.»  


Ein zentrales Anliegen der Revision ist die Vereinheitlichung über die Sprachregionen hinweg. Sämtliche Lerninhalte werden gesamtschweizerisch abgestimmt. So sollen Lernende unabhängig vom Ausbildungsort vergleichbare Grundlagen erwerben. Für Lehrbetriebe, üK-Zentren und Berufsfachschulen entsteht damit eine gemeinsame Basis, die Lernortkooperation und Ausbildungsqualität stärkt.
Die drei Lernorte spielen weiterhin eng zusammen: Der Lehrbetrieb bleibt der zentrale Ort für die praktische Anwendung und Vertiefung der beruflichen Kompetenzen. Die Berufsfachschule vermittelt das fachliche Fundament anhand beruflicher Arbeitssituationen. Die überbetrieblichen Kurse fördern den Transfer, indem Wissen in praxisorientierte Handlungen überführt und grundlegende Fertigkeiten aufgebaut werden. Diese Lernortkooperation ist entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung.
Auch die Lerndokumentation erhält eine wichtige Bedeutung. Sie dokumentiert ausgeführte Arbeiten, unterstützt die gezielte Begleitung der Lernenden im Betrieb und bildet eine wichtige Grundlage für den Bildungsbericht. Eine sorgfältig geführte Lerndokumentation schafft Transparenz über Ausbildungsstand, Kompetenzentwicklung und Lernfortschritte und dient Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern als Führungsinstrument.
Im Qualifikationsverfahren bleibt die praktische Arbeit ein zentrales Element. Sie wird als vorgegebene praktische Arbeit im Umfang von insgesamt 11,5 Stunden durchgeführt, einschliesslich eines Fachgesprächs von 30 Minuten. Die praktische Arbeit umfasst die Handlungskompetenzbereiche Herstellen, Nachbearbeiten und Montieren von Metallbaukonstruktionen und -objekten. Die Gesamtnote setzt sich aus der praktischen Arbeit, der Allgemeinbildung und der Erfahrungsnote zusammen.

 

«Im Qualifikationsverfahren bleibt die praktische Arbeit ein zentrales Element.»  


Mit den regionalen Informationsveranstaltungen wurde ein wichtiger Schritt in der Umsetzungsphase gemacht. Die Teilnehmenden erhielten einen Überblick über die neuen Bildungsgrundlagen, die angepassten Umsetzungsdokumente, die Anforderungen an die drei Lernorte sowie die Neuerungen im Qualifikationsverfahren. Gleichzeitig boten die Veranstaltungen Raum für Fragen und den Austausch mit Metaltec Suisse, den üK-Organisationen und den Berufsfachschulen.
Die Umsetzung der revidierten beruflichen Grundbildung verlangt von allen Beteiligten Engagement, Sorgfalt und eine enge Zusammenarbeit. Lehrbetriebe, üK-Organisationen, Berufsfachschulen, Kantone und die Organisation der Arbeitswelt (OdA) tragen gemeinsam dazu bei, dass die neue Ausbildung praxisnah, schweizweit vergleichbar und zukunftsgerichtet umgesetzt wird.
Metaltec Suisse dankt allen beteiligten Personen der Arbeitsgruppen, den Ausbildungsverantwortlichen, den üK-Organisationen, den Berufsfachschullehrpersonen sowie den Teilnehmenden der Informationsveranstaltungen für ihr Engagement. Die Revision ist ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung der beruflichen Grundbildung in unserer Branche und stärkt die Ausbildung der künftigen Fachkräfte.  ■