Mai 2017
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Mehr Sicherheit mit Glas am Bau

INTRO

«Es gibt sie auf dieser eiernden Kugel -
die Sicherheitsgläser, die Personen vor Verletzungen schützen.»

Es war im August. Ein typisches Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen am Rand einer grösseren Schweizer Stadt. Ein Knabe läuft nach draussen. Die verglaste Eingangstür hat einen Türschliesser und ist bereits wieder am
Schliessen, als der grössere, 10-jährige Bruder ebenfalls nachkommt. Er will die zufallende Tür mit beiden Händen aufstossen, das Glas gibt nach, und er stürzt durch die Glasfüllung hindurch. Sein Bruder muss zusehen, wie mehrere Erwachsene versuchen, die vielen schweren Schnittverletzungen zu bandagieren, um ein Verbluten zu verhindern. Der Junge wird operiert und hat grosses Glück - er überlebt. Zurück bleiben grosse Narben am Körper und
im Gesicht. Den Rest des Jahres verbringt er zuerst im Rollstuhl und geht später - mit fortschreitender Genesung - an Krücken. Und nun raten Sie mal, welches Glas die Verwaltung wenige Tage nach diesem schweren Unfall in die Tür einbauen liess? Zum Entsetzen der Familie und der gesamten Nachbarschaft wurde wieder dasselbe grob brechende Gussglas verbaut, was sie sich aber nicht gefallen liessen. Dieses Szenario ist keine Fiktion, sondern Tatsache und leider kein Einzelfall. Trotz Gesetzen und Normen sowie Richtlinien und Fachbroschüren, welche seit Längerem den richtigen Einsatz von
Glas verlangen, wird immer noch (zu) viel grob brechendes Glas (z.B. Float- oder Gussglas) verbaut. Was früher bei Lochfenstern mit hoher,
fester Brüstung kein Thema war, ist heute mit den geschosshohen Verglasungen in Büro- und
Privatbauten problematisch. Die Architektur hat sich gewandelt, der Glasaufbau ist - mit Ausnahme bauphysikalischer Anforderungen -
mehrheitlich gleich geblieben. Einzig gute Planungsbüros und informierte Bauherren bestehen
auf Sicherheitsglas wie ESG oder VSG und verlangen dieses bereits in der Ausschreibung. Ebenfalls sind Unterschiede beim Einsatz von Sicherheitsglas bei Fachbetrieben verschiedener Branchen feststellbar. Die Möglichkeit von sicherem Glas musste das SIGAB auch dem aufgebrachten Bauverwalter einer Gemeinde im
Kanton Aargau bestätigen. Hier ein kurzer Auszug aus der entsprechenden E-Mail: «Verdammt
nochmal, wir wollen doch nichts Weiteres als sichere Türen! Es muss doch so sein, dass sich kein Schüler verletzt an Scherben, wenn er dagegenfliegt! » «Muss denn für diese einfältigen Türen irgendetwas neu erfunden werden, was es auf dieser eiernden Kugel noch nirgends gibt?» Es sind unter anderem solche Fälle, welche die bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung und das SIGAB veranlassten, ihre Publikationen zu «Sicherheit mit Glas» neu herauszugeben. Wie die neue SIGAB-Richtlinie 002 Klarheit für alle Anwendungen mit Glas schafft und wie auch Bauherren und Planer in die Verantwortung
gezogen werden, lesen Sie im entsprechenden Beitrag Seite 18 in dieser Ausgabe zum Thema Glas. Übrigens: Die Eingangsverglasungen aller Mehrfamilienhäuser der Verwaltung beim eingangs erzählten Fall sind unterdessen mit Sicherheitsfolien nachgebessert worden.