Dezember 2019
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Gehalt trotz fehlender Arbeitsleistung

Brennpunkt Recht

Das letzte Mal haben wir uns mit der Frage des Gehalts beschäftigt und die verschiedenen Optionen vorgestellt. Diesmal prüfen wir die Frage, unter welchen Umständen der Lohn an den Arbeitnehmer gezahlt werden sollte, wenn er seine Arbeit nicht verrichtet hat.


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Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Löhne an einen Arbeitnehmer zu zahlen, der nicht gearbeitet hat. Tatsächlich sind die Arbeitsleistung und die Verpflichtung zur Zahlung des Gehalts die wichtigsten Verpflichtungen, die die Parteien einander gegenüber erfüllen müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen können.
Lohnauszahlung trotz Arbeitsausfall aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat:
Gemäss Art. 324 OR über den Wohnsitz des Arbeitgebers bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer anbietet, gemäss Arbeitsvertrag zu arbeiten, aber der Arbeitgeber kann oder will ihm keine Arbeit übertragen. In der Praxis tritt der Wohnsitz dieses Arbeitgebers in verschiedenen Situationen auf, z.B. wenn das Arbeitsvolumen für die Beschäftigung der Arbeitnehmer unzureichend ist und die Stunden nicht über die Jahresarbeitszeit kompensiert werden können, oder wenn der Arbeitgeber nicht die erforderlichen Vorbereitungshandlungen, wie z.B. die Bereitstellung von Geräten oder Werkzeugen, durchführt. Das Risiko einer Betriebsunterbrechung liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. So ist der Arbeitgeber beispielsweise bei einem Stromausfall oder einem Ausfall des Computersystems verpflichtet, das Gehalt zu zahlen, auch wenn die Arbeit nicht abgeschlossen ist.