Oktober 2014
Oktober 2014
Abo

Funktionierende Türen in Fluchtwegen

SICHERHEITS- UND TÜRTECHNIK

Fluchtweg-Türen sind mit Schlössern ausgestattet, die verriegelt werden können und sich trotzdem jederzeit von innen in
Fluchtrichtung durch Herabdrücken des Drückers, beziehungsweise Betätigen der Panikstange öffnen lassen. Was alles dahintersteckt,
erfahren Sie im Beitrag.


Login

Danke für Ihr Interesse an unseren Inhalten. Abonnenten der Fachzeitschrift metall finden das Login für den Vollzugriff im Impressum der aktuellen Printausgabe. Das Passwort ändert monatlich.


Jetzt registrieren und lesen. Registrieren Sie sich um einzelne Artikel zu lesen und einfach per Kreditkarte zu bezahlen. (CHF 5,- pro Artikel)
Als registrierter Benutzer haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre gekauften Artikel.

Sollten Sie als interessierte Fachkraft im Metall-, Stahl- und Fassadenbau die Fachzeitschrift metall tatsächlich noch nicht abonniert haben, verlieren Sie keine Zeit und bestellen Sie Ihr persönliches Abonnement gleich hier.

Die nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 geprüften Verschlusssysteme erfüllen die Forderung, dass sich Türen in Flucht- und Rettungswegen jederzeit, mit einem Handgriff, von innen leicht und in voller Breite öffnen lassen müssen. Demzufolge müssen Türen in Fluchtwegen der definierten Schutzzielen für Fluchttüren entsprechen. Diese lauten: D Türen in Fluchtwegen müssen jederzeit als solche erkannt werden. Türen in Fluchtwegen sind gut sichtbar zu bezeichnen, z.B. durch leuchtende oder nachleuchtende Rettungszeichen). Die Bezeichnungen dürfen nicht verdeckt werden (Vorhänge, Einrichtungen usw.). D Türen in Fluchtwegen müssen jederzeit in Fluchtrichtung ohne Hilfsmittel rasch geöffnet werden können. Gemäss den Normen SN EN 179 und SN EN 1125 muss ein Fluchtwegtürverschluss so gebaut sein, dass er die Türe von der Innenseite mit einer einzigen Handbewegung innerhalb einer Sekunde freigibt, ohne dass ein Schlüssel oder eine vergleichbare Vorrichtung erforderlich ist. D Türen in Fluchtwegen müssen jederzeit sicher benützt werden können. Das Öffnen der Türen darf nicht durch Gegenstände oder beispielsweise Schnee behindert werden. Dies ist durch geeignete Massnahmen zu gewährleisten. Die Türen müssen standortgerecht ausgeführt sein. Sie dürfen nicht aus der Führung fallen und sich im Normalbetrieb nicht so weit verformen (Standfestigkeit bei klimatischen Einwirkungen wie Wärme usw.), dass sie nicht mehr geöffnet werden können.