Mai 2018
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Frühe Fehler sind meist von längerer Dauer

GLAS AM BAU – SCHÄDEN UND MÄNGEL

Der Baustoff Glas ist transparent und allgegenwärtig. Der Umgang mit diesem Baustoff scheint deshalb für viele glasklar, geradezu einfach zu sein. Zu einfach vielleicht. Jährlich nimmt die Anzahl an Gutachten bei Glasschäden und mangelhaften Verglasungen in der Schweiz zu. Wie Sie solche Unannehmlichkeiten verhindern können, erfahren Sie im Beitrag.


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Gläser zu ersetzen, kann sehr schnell zu einer sehr kostspieligen Angelegenheit werden. Was also läuft schief? Kennt die Baubranche den Baustoff Glas und seine Eigenheiten noch zu wenig? Existieren noch nicht genügend Informationen zu Glas? Die Glasexperten erklären in diesem Artikel, welche Punkte im Umgang mit Glas besonders wichtig sind und wie sich viele Schäden und Mängel einfach verhindern lassen.
Schadenfälle und Mängel
Es kommt immer wieder zu Schäden und Mängeln mit Glas am Bau, sowohl bei Neu- als auch bei Umbauten. Hier ein paar Beispiele:
– Thermische Glasbrüche bei Isoliergläsern
– Schweiss- oder Trennschleiferspritzer bei ungeschützten Glasoberflächen
– Verträglichkeitsprobleme bei falscher Kombination verschiedener Kunststoffe
– Glasbrüche bei unten gehaltenen Glasgeländern
– Blinde Isoliergläser (Innenkondensat)
– Schwere Schnittverletzungen aufgrund grob brechender Glasprodukte
– Delaminationen bei Ganzglasgeländern mit freien Kanten
Schäden und Mängel an Glasbauteilen sind vielfältig und zahlreich – und oft mit komplexem Ursprung.
Im Schadenfall erkundigen sich die Eigentümer über die Hintergründe, wie es zu diesem Schaden kommen konnte – bei einem Mitbewerber des beauftragten Handwerkers, im Internet oder beim SIGAB. Nicht selten erfahren sie dabei, dass es Alternativen zum eingesetzten Glas gegeben hätte. Die übliche Reaktion darauf: «Wenn wir das gewusst hätten.» Warum wurden die Bauherren nicht über die möglichen Alternativen informiert? Was lief schief?
Projektierungsphase
Bereits in der Projektierungsphase ist es wichtig, auch die Anforderungen für die später einzusetzenden Glasbauteile zu definieren. Dabei stellt sich die Frage, ob die beteiligten Fachkräfte auch genügend Bescheid wissen über die Anforderungen an Glas am Bau.
– Bei Bürogebäuden umfasst das Planungsteam in den meisten Fällen auch einen Fassadenplaner. Fassadenplaner kennen sich in der Regel mit den Anforderungen an Glas am Bau bestens aus.
– Bei Wohngebäuden ist der Architekt bzw. die Bauherrenvertretung oft alleine den vielfältigen Anforderungen an eine Fassade gegenübergestellt. Somit obliegt es auch dem Architekten bzw. der Architektin, die detaillierten Anforderungen an Glasbauteile zu kennen und bei der Planung zu berücksichtigen.
– Handelt es sich bei dem geplanten Projekt um einen Fensterersatz bei einem bestehenden Gebäude, ist meistens der Handwerker selbst der Planende. Als Planende von Fensterersatz-Projekten müssten somit auch die Metall- und Fensterbauer alle gesetzlichen und empfohlenen Planungsgrundlagen sowie die spezifischen Feinheiten des Baustoffs Glas kennen. Die Komplexität dieses umfangreichen zusätzlichen Fachwissens wird jedoch oft unterschätzt und kaum wahrgenommen.
Gerade in Sachen Glas empfiehlt es sich deshalb in vielen Fällen, möglichst von Anfang an mit einem vertrauenswürdigen Glasbetrieb zusammenzuarbeiten. Der Glaslieferant als Experte für Glas am Bau kennt sich aus mit den aktuell geltenden gesetzlichen und empfohlenen Planungsgrundlagen.
Planungsgrundlagen
Als Planungsgrundlage dienen verschiedene Gesetze und Verordnungen, Normen und Richtlinien. Hier gilt es zu unterscheiden, welche Grundlagen rechtlich verbindlich sind und welche als Empfehlung zu betrachten sind. Den Auflagen der lokalen Baubehörde sind vollumfänglich Rechnung zu tragen, da sonst das Bauwerk nicht abgenommen wird. Ebenso verbindlich sind immer auch nationale Gesetze und Verordnungen.
Zur Einhaltung des aktuellen Stands der Technik, aber auch der anerkannten Regeln der Baukunde gehören unter anderen auch die Normen des SIA (z.B. Norm 329 «Vorhangfassaden», 331 «Fenster und Fenstertüren», 343 «Türen und Tore», aber auch 260 «Grundlagen der Projektierung von Tragwerken», 261 «Einwirkungen auf Tragwerke»). Aber auch Richtlinien von Fachverbänden und Beratungsstellen enthalten wertvolle Empfehlungen zum Umgang mit einem bestimmten Baustoff.
Im Zusammenhang mit Glas sei das Beispiel der Norm SIA 331 «Fenster und Fenstertüren» genannt, welche seit 1988 in bestimmten Situationen Sicherheitsglas vorsieht. Ebenfalls seit den 80er Jahren empfiehlt dies auch das SIGAB in seiner früheren Glas-Dokumentation. Diese Anforderungen wurden später durch eine SIGAB-Richtlinie «Sicherheit mit Glas» abgelöst, die 2017 editiert und ausführlicher beschrieben neuveröffentlicht wurde. Eine weitere Grundlage ist die Fachbroschüre «Glas in der Architektur», welche von der Beratungsstelle für Umfallverhütung (bfu) herausgegeben wird und ebenfalls seit 2000 entsprechende Sicherheitsstandards beim Bauen mit Glas empfiehlt. Alle drei Planungsgrundlagen stellen den Stand der Technik und grösstenteils anerkannte Regeln der Baukunde dar.