September 2026
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EKAS-Richtlinie 6508: Was Metallbauunternehmen tun müssen

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Schweissen, Trennen, schwere Bauteile, Maschinen, Krane und Arbeiten in der Höhe: Im Metallbau gehören zahlreiche Gefährdungen zum Arbeitsalltag. Die EKAS-Richtlinie 6508 verlangt, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz systematisch anzugehen und regelt insbesondere den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit. Für Metallbauunternehmen geht es dabei nicht um möglichst viel Papier, sondern um ein Sicherheitssystem, das Gefahren erkennt, Massnahmen definiert/umsetzt, Verantwortlichkeiten klärt und im betrieblichen Alltag gelebt wird.


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Arbeitssicherheit liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmensleitung: Sicherheitsregeln wirken nur, wenn sie verstanden und angewendet werden.
Arbeitssicherheit liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmensleitung: Sicherheitsregeln wirken nur, wenn sie verstanden und angewendet werden.

 

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

EKAS-Richtlinie 6508: Was Metallbauunternehmen tun müssen

Schweissen, Trennen, schwere Bauteile, Maschinen, Krane und Arbeiten in der Höhe: Im Metallbau gehören zahlreiche Gefährdungen zum Arbeitsalltag. Die EKAS-Richtlinie 6508 verlangt, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz systematisch anzugehen und regelt insbesondere den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit. Für Metallbauunternehmen geht es dabei nicht um möglichst viel Papier, sondern um ein Sicherheitssystem, das Gefahren erkennt, Massnahmen definiert/umsetzt, Verantwortlichkeiten klärt und im betrieblichen Alltag gelebt wird.

Text und Bilder: Redaktion

Arbeitssicherheit beginnt nicht beim Sicherheitsbeauftragten und auch nicht beim Mitarbeitenden, der vor Arbeitsbeginn seine Schutzbrille aufsetzt. Sie beginnt bei der Unternehmensleitung. Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden bei der Arbeit geschützt werden. Hier setzt die EKAS-Richtlinie 6508 an. 
Die EKAS-Richtlinie 6508, auch ASA-Richtlinie (Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit) genannt, fordert ein betriebliches Sicherheits- und Gesundheitsschutzsystem. Ziel ist eine systematische Prävention, die nicht erst reagiert, wenn ein Mangel oder Unfall aufgetreten ist. Dazu konkretisiert sie die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit. Sie sollen helfen, ein funktionierendes System aufzubauen und aktuell zu halten.
Für Metallbauunternehmen bedeutet dies: Einzelne Schutzmassnahmen allein ergeben noch kein Sicherheitssystem. Persönliche Schutzausrüstung, Maschineninstruktionen, Absturzsicherungen oder Arbeitsplatzkontrollen sind wichtige Bestandteile. Entscheidend ist jedoch, dass Gefährdungsermittlung, Massnahmen, Verantwortlichkeiten, Instruktion und Kontrolle ineinandergreifen.

Besondere Gefährdungen gehören zum Alltag

Kaum eine Branche verdeutlicht die Notwendigkeit eines solchen Systems besser als der Metallbau. In der Werkstatt wird geschweisst, geschliffen, gebohrt, gesägt und getrennt. Bleche, Profile und Bauteile werden bewegt und Maschinen eingesetzt. Je nach Tätigkeit können Mitarbeitende zudem Lärm, Schweissrauch, Strahlung oder gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt sein.
Auf der Baustelle kommen weitere Gefährdungen hinzu. Monteure arbeiten beispielsweise an Absturzstellen oder setzen schwere Bauteile ein. Gleichzeitig sind andere Unternehmen auf derselben Baustelle tätig, Verkehrswege verändern sich und Zugänge oder Arbeitsbereiche können von einem Tag auf den anderen anders aussehen.
Für die Beizugspflicht von Spezialisten ist insbesondere Anhang 1 der EKAS-Richtlinie 6508 von Bedeutung. Dort sind die Arbeiten mit besonderen Gefährdungen aufgeführt. Dazu zählen unter anderem Arbeiten mit bestimmten mechanischen Gefährdungen, Arbeiten an Absturzstellen ab zwei Metern, bestimmte elektrische Gefährdungen sowie Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen.
Wichtig ist dabei eine Unterscheidung: Anhang 1 dient zur Bestimmung der Beizugspflicht. Er ersetzt keine systematische Gefährdungsermittlung des Betriebs.

Wann braucht es Spezialisten?

Sind besondere Gefährdungen vorhanden, stellt sich für das Unternehmen die Frage, ob das erforderliche Fachwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit vorhanden ist. Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit sind insbesondere dann beizuziehen, wenn das erforderliche Wissen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fehlt, um Gefahren systematisch zu erkennen, Risiken zu beurteilen, geeignete Schutzmassnahmen festzulegen oder ein Sicherheitssystem aufzubauen.
Zu diesen Fachpersonen gehören Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker/innen (z.B wegen Schweissrauch), Sicherheitsingenieurinnen und -ingenieure (z.B zur Beurteilung von Absturzgefahren), Spezialistinnen und Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Sicherheitsfachleute.
Der Beizug solcher Fachpersonen bedeutet jedoch nicht, dass die Verantwortung für Arbeitssicherheit ausgelagert werden kann. Die betriebliche Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.

Systematische Arbeitssicherheit setzt bereits bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe an. Gefährdungen – wie im Bild durch Schweissrauch – sollen erkannt und nach dem S-T-O-P-Prinzip möglichst beseitigt oder reduziert werden.
Systematische Arbeitssicherheit setzt bereits bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe an. Gefährdungen – wie im Bild durch Schweissrauch – sollen erkannt und nach dem S-T-O-P-Prinzip möglichst beseitigt oder reduziert werden.

 

Gefahren kennen, bevor etwas passiert

Ein zentrales Element des Sicherheits- und Gesundheitsschutzsystems ist die Gefährdungsermittlung. Die Gefährdungen im Betrieb sollen regelmässig, vorausschauend und systematisch bei allen Tätigkeiten mit allen Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen ermittelt und dokumentiert werden.
Für Metallbauunternehmen bedeutet dies, nicht nur offensichtliche Unfallgefahren zu betrachten. Die ungesicherte Absturzkante ist im Normalfall erkennbar. Weniger unmittelbar sichtbar sind langfristige Belastungen durch Lärm, Schweissrauch, Strahlung psychosoziale Belastungen oder ungünstige Körperhaltungen. Die Gefährdungstabelle bietet auf zwei A4-Seiten eine Übersicht über alle Gefährdungen. Auch innerbetriebliche Transporte, das Anschlagen von Lasten, Wartungsarbeiten oder Störungen an Maschinen können Gefährdungen mit sich bringen.
Eine praxisgerechte Gefährdungsermittlung orientiert sich deshalb an tatsächlichen Tätigkeiten und Arbeitsabläufen: Wie wird ein schweres Element vom Lager zum Arbeitsplatz transportiert? Wie wird es auf der Baustelle angeschlagen? Wo befinden sich die Monteure beim Versetzen? Wer kommuniziert mit dem Kranführer? Und was geschieht, wenn sich ein Bauteil nicht wie vorgesehen einsetzen lässt?
Gerade Abweichungen vom geplanten Arbeitsablauf können kritisch sein. Eine funktionierende Sicherheitsorganisation sollte deshalb auch vorhersehbare Störungen und aussergewöhnliche Situationen (Sonderbetrieb) berücksichtigen. 

S-T-O-P statt nur PSA

Ist eine Gefährdung erkannt, müssen geeignete Massnahmen getroffen werden. Die EKAS orientiert sich dabei am S-T-O-P-Prinzip. Die Reihenfolge steht für Substitution, technische, organisatorische und personenbezogene Massnahmen.
S – Substitution:
Eine Gefahr wird möglichst beseitigt, indem beispielsweise ein gefährlicher Stoff, ein Arbeitsverfahren oder ein Arbeitsmittel durch eine weniger gefährliche Alternative ersetzt wird.
T – Technische Massnahmen:
Die Gefahr wird durch technische Einrichtungen reduziert oder abgeschirmt. Kollektivschutz z.B. Geländer, Schutzabdeckung, Lichtschranke.
O – Organisatorische Massnahmen:
Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten, Aufenthaltsbereiche, Ressourcen oder Arbeitszeiten werden organisiert, markiert und dokumentiert.
P – Personenbezogene Massnahmen:
Dazu gehört insbesondere die Persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA.
Die Reihenfolge ist wesentlich. Besteht beispielsweise bei einer Montage Absturzgefahr, sollte zuerst geprüft werden, ob die Gefahr vermieden oder technisch gesichert werden kann. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist nicht die erste Massnahme.
Ähnliches gilt in der Werkstatt. Entsteht gesundheitsgefährdender Rauch oder Staub, ist zu prüfen, ob dessen Entstehung vermieden beziehungsweise die Belastung technisch an der Quelle reduziert werden kann. Erst danach folgen weitere organisatorische oder personenbezogene Schutzmassnahmen.

Auf Baustellen verändern sich die Arbeitsbedingungen laufend. Gefährdungen und Schutzmassnahmen müssen deshalb auch bei veränderten Rahmenbedingungen im Auge behalten werden.
Auf Baustellen verändern sich die Arbeitsbedingungen laufend. Gefährdungen und Schutzmassnahmen müssen deshalb auch bei veränderten Rahmenbedingungen im Auge behalten werden.

 

Zehn Elemente schaffen Struktur

Die EKAS gliedert das Sicherheits- und Gesundheitsschutzsystem in zehn Elemente: Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele, Sicherheitsorganisation, Ausbildung, Instruktion und Information, Sicherheitsregeln, Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung, Massnahmenplanung und -realisierung, Notfallorganisation, Mitwirkung, Gesundheitsschutz sowie Audit und Kontrolle.
Für ein Metallbauunternehmen muss daraus kein kompliziertes Verwaltungsgebäude entstehen. Entscheidend ist, dass die Elemente ineinandergreifen. Es muss beispielsweise klar sein, wer im Unternehmen welche Sicherheitsaufgaben und Kompetenzen hat. Mitarbeitende müssen für ihre Tätigkeiten ausgebildet und instruiert sein. Erkenntnisse aus der Gefährdungsermittlung müssen zu konkreten Massnahmen führen. Und schliesslich ist zu kontrollieren, ob die Massnahmen umgesetzt werden und die gewünschte Wirkung zeigen.

Praxis-Check EKAS 6508 – wie gut ist Ihr Betrieb aufgestellt?

Verantwortlichkeiten
Ist eindeutig festgelegt, wer im Unternehmen welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hat?
Gefährdungen
Werden die Gefährdungen in Werkstatt, Lager und Montage regelmässig, systematisch und vorausschauend ermittelt und dokumentiert?
Besondere Gefährdungen
Ist bekannt, bei welchen Arbeiten besondere Gefährdungen gemäss Anhang 1 der EKAS-Richtlinie 6508 bestehen?
Fachwissen
Ist sichergestellt, dass bei fehlendem Fachwissen die erforderlichen Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit beigezogen werden?
Massnahmen
Werden erkannte Gefährdungen systematisch reduziert und die Prioritäten nach dem S-T-O-P-Prinzip gesetzt?
Instruktion
Werden Mitarbeitende systematisch instruiert und die durchgeführten Instruktionen dokumentiert?
Neue und temporäre Mitarbeitende
Werden neue Mitarbeitende und temporäre Arbeitskräfte sorgfältig in ihre Aufgaben, Gefährdungen und Sicherheitsregeln eingeführt?
Ereignisse
Werden Unfälle, Beinaheunfälle und Sachschäden abgeklärt und die Erkenntnisse für Verbesserungen genutzt?
Notfälle
Besteht ein auf die betrieblichen Gefährdungen abgestimmtes Notfallkonzept und sind Alarmierung und Erste Hilfe geregelt?
Kontrolle
Werden Betriebsrundgänge durchgeführt und wird überprüft, ob das Sicherheitssystem funktioniert und die vereinbarten Massnahmen eingehalten werden?

Wird eine Frage mit Nein beantwortet?
Dann lohnt es sich, die betreffenden Bereiche gezielt zu überprüfen. Entscheidend ist nicht die Menge der vorhandenen Dokumente, sondern dass erkannte Lücken systematisch geschlossen werden.

Werkstatt und Baustelle zusammendenken

Eine besondere Herausforderung des Metallbaus liegt darin, dass sich die Arbeitsbedingungen zwischen Werkstatt und Montage stark unterscheiden. In der eigenen Produktion sind Maschinen, Verkehrswege und Arbeitsplätze weitgehend bekannt. Sicherheitsmassnahmen können dauerhaft eingerichtet und regelmässig kontrolliert werden. Auf Baustellen verändert sich die Situation dagegen laufend. Heute besteht ein sicherer Zugang, morgen haben andere Arbeiten die Situation verändert. Weitere Gewerke arbeiten gleichzeitig, Materialien werden angeliefert oder Verkehrswege verlegt.
Deshalb darf die betriebliche Sicherheitsorganisation nicht an der Werkstatttür enden. Auch Montageabläufe und die damit verbundenen Gefährdungen müssen berücksichtigt werden. Projekt- und Montageverantwortliche spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie müssen erkennen, wenn sich Rahmenbedingungen verändern und bestehende Sicherheitsmassnahmen nicht mehr ausreichen. Die Zusammenarbeit mit allen anderen Betrieben auf der Baustelle und das baustellenspezifische Sicherheitskonzept ist von zentraler Bedeutung.

Instruktion muss ankommen

Ein unterschriebenes Formular allein macht noch niemanden sicher. Mitarbeitende müssen die Gefahren ihrer Tätigkeit kennen und wissen, welche Regeln und Schutzmassnahmen gelten. Die EKAS verlangt eine geplante und dokumentierte Ausbildung, Instruktion und Information. Dabei sind insbesondere auch neue Mitarbeitende, temporäre Arbeitskräfte und Drittfirmen zu berücksichtigen. Arbeiten mit besonderen Gefährdungen dürfen nur entsprechend dafür ausgebildeten Mitarbeitenden übertragen werden.

Aus Fehlern lernen – bevor es zum Unfall kommt

Wertvolle Hinweise auf Schwachstellen liefern nicht nur Unfälle. Im Sicherheits- und Gesundheitsschutzsystem werden ausdrücklich auch Beinaheunfälle und Sachschäden berücksichtigt.
Rutscht beispielsweise ein Bauteil beim innerbetrieblichen Transport beinahe aus seiner Sicherung, wäre es falsch, den Vorfall lediglich mit «noch einmal gut gegangen» abzuhaken. Entscheidend ist, weshalb die gefährliche Situation entstehen konnte. War zum Beispiel eine Gefährdung nicht erkannt? War das Arbeitsmittel ungeeignet? Fehlte eine Instruktion? War der Ablauf schlecht organisiert? Oder waren die Verantwortlichkeiten nicht klar?
Damit richtet sich der Blick auf die Ursachen und auf die Frage, wie sich eine Wiederholung verhindern lässt.

Papier allein verhindert keinen Unfall

Ein Betrieb kann über umfangreiche Sicherheitsunterlagen verfügen und trotzdem Defizite in der Praxis aufweisen. Entscheidend ist, ob die festgelegten Regeln tatsächlich angewendet werden. Hier kommt der Führung eine Schlüsselrolle zu. Wenn Vorgesetzte Sicherheitsregeln unter Termin- oder Kostendruck selbst umgehen, verliert auch die beste Instruktion an Glaubwürdigkeit. Wird dagegen konsequent auf sichere Arbeitsweisen geachtet, entsteht eine andere Sicherheitskultur.

Sicherheitssystem regelmässig hinterfragen

Auch ein gut aufgebautes Sicherheits- und Gesundheitsschutzsystem ist kein abgeschlossenes Projekt. Betriebe verändern sich. Neue Maschinen werden angeschafft, Produktionsverfahren angepasst, Arbeitsmittel ersetzt und neue Montageverfahren eingeführt. Dadurch verändern sich auch die Gefährdungen.
Audit und Kontrolle bilden deshalb das zehnte Element des Sicherheits- und Gesundheitsschutzsystems. Betriebsrundgänge mit festgelegten Schwerpunkten können beispielsweise dazu dienen, das betriebliche System zu überprüfen und Ziele bei Bedarf anzupassen. Checklisten dienen dabei als sehr wertvolle Hilfsmittel.
Für Metallbauunternehmen liegt darin nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine organisatorische Chance. Gut vorbereitete Arbeitsabläufe, klare Verantwortlichkeiten und geeignete Arbeitsmittel können neben den Unfallrisiken auch Improvisation, Unterbrechungen, Fehlleistungen und damit Kosten reduzieren. Betriebe mit einem gut funktionierenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzsystem sind konkurrenzfähiger.

Sicherheit zeigt sich im Alltag

Die EKAS-Richtlinie 6508 sollte deshalb nicht auf die Frage reduziert werden, welche Unterlagen ein Unternehmen vorweisen kann. Ihr systemorientierter Ansatz zielt darauf ab, Sicherheit und Gesundheitsschutz kontinuierlich in die betrieblichen Abläufe zu integrieren. Ob das gelingt, zeigt sich in der Werkstatt, wenn Maschinen sicher betrieben und schwere Bauteile kontrolliert bewegt werden. Es zeigt sich auf der Baustelle, wenn Gefährdungen erkannt werden, bevor mit einer Montage begonnen wird. Und es zeigt sich darin, wie ein Unternehmen auf einen Beinaheunfall oder eine veränderte Arbeitssituation reagiert. Für den Metallbauunternehmer lautet die entscheidende Frage deshalb nicht nur: «Haben wir die Anforderungen dokumentiert?» Sondern vor allem: «Funktioniert unser Sicherheitssystem dort, wo täglich gearbeitet wird?»
Informationen: wegleitung.ekas.ch    ■

Branchenlösung für das Metallgewerbe

Für Metallbaubetriebe besteht mit dem Forum für Arbeitssicherheit eine von der EKAS anerkannte Branchenlösung (Nr. 10). Sie unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz systematisch und praxisgerecht umzusetzen. Dazu stehen branchenspezifische Hilfsmittel sowie Aus- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung. Fachpersonen des ASA-Pools unterstützen bei Fragen und beim Aufbau einer geeigneten Sicherheitsorganisation.
Die Branchenlösung hat sich als erfolgreiches Präventionsinstrument etabliert: Im Metallbau sind sowohl das Unfallrisiko als auch das Risiko von Berufskrankheiten in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Die konkrete Umsetzung und Verantwortung für die Arbeitssicherheit verbleiben beim jeweiligen Unternehmen.
Betriebe, die dem LGAV unterstellt sind, profitieren bei einer Mitgliedschaft in der Branchenlösung von 50 Prozent Preisnachlass für die Anschluss- und Jahresgebühr.
Weitere Informationen: www.forum-arbeitssicherheit.ch