EN 1090 im Fokus
Einschätzung der Technischen Kommission des Metaltec Suisse
Die Anwendung der EN 1090 sorgt in der Metallbaubranche weiterhin für Diskussionen. Zwischen den Vorgaben in harmonisierten Normen, Schweizer Normen und praktischen Fragen im Betriebsalltag herrscht oft Unsicherheit. Um eine aktuelle Einschätzung zu gewinnen, hat die Technische Kommission von Metaltec Suisse Gespräche mit verschiedenen Fachstellen und Beteiligten geführt.
Diese Fachstellen waren primär Vertreter des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL), der Normenkommission SIA 263 und des Schweizerischen Vereins für Schweisstechnik (SVS).
Die Sachlage ist in vielen Punkten nicht eindeutig und wird in der Praxis teilweise abweichend von den gesetzlichen Grundlagen gehandhabt. Es wird an dieser Stelle explizit erwähnt, dass die Interpretation der Technischen Kommission des Metaltec Suisse teilweise von jener der einzelnen befragten Spezialisten abweicht.
Bauprodukt oder Bauwerk?
Ob ein Element als Bauprodukt oder Teil eines Bauwerks gilt, entscheidet über Normen, Pflichten und allfällige Zertifizierungen. Fertigt ein Unternehmen Produkte an, die durch die EN 1090-1 (oder andere harmonisierte Normen) erfasst werden, so ist die Norm verpflichtend anzuwenden. Allfällige Erleichterungen oder Ausnahmen sind in der Bauproduktegesetzgebung zu finden. In der Praxis ist diese Einordnung häufig komplex. Fertigt und dokumentiert ein Unternehmen entsprechend den Vorgaben der EN 1090 (oder anderer relevanter Normen), handelt es dem Stand der Technik entsprechend, was bei allfälligen Problemen / Schäden / Rechtsstreitigkeiten sicherlich zugunsten des Unternehmers ausgelegt werden kann – unabhängig davon, ob es sich um ein Bauprodukt oder Bauwerk handelt.
Treppen und Geländer im Praxisalltag
Treppen und Geländer gehören zu den häufigsten Anwendungsfällen. Die EU-Kommission hat festgehalten, dass Elemente ohne tragende Funktion nicht unter die EN 1090 fallen. Dennoch bleibt eine statische Bemessung meist erforderlich, da Geländer sicherheitsrelevante und tragende / statische Aufgaben erfüllen müssen. Metaltec Suisse empfiehlt, sich an den geltenden Normen zu orientieren und Nachweise sauber zu dokumentieren.
Zertifizierung – weiterhin relevant
Eine generelle Zertifizierungspflicht besteht nicht, doch kann sie bei tragenden Bauteilen oder statisch relevanten Konstruktionen gesetzlich erforderlich sein. Die Technische Kommission betont, dass die Qualitätssicherung und die werkseigene Produktionskontrolle wesentliche Grundlagen bleiben – auch dort, wo keine ausdrückliche Pflicht besteht.
Orientierung und Ausblick
Die Normenlandschaft bleibt in Bewegung. Mit der Einführung neuer Eurocodes wird sich die Situation erneut verändern. Metaltec Suisse verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und informiert seine Mitglieder fortlaufend über relevante Anpassungen.
Die vollständige aktualisierte Einschätzung der Technischen Kommission finden Sie auf der Website von Metaltec Suisse / Hier
Bei Fragen zur Betriebs- und Personenzertifizierung empfehlen wir den Kontakt zur SVS zum Thema:
– Herstellerzertifizierung Schweizerischer Verein für Schweisstechnik / Hier
– Personalzertifizierung Schweizerischer Verein für Schweisstechnik / Hier ■