November 2015
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PERSONENSCHUTZ

Warum müssen Mitarbeiter bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) mitbestimmen können?


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Was nützt ein Helm, der nicht getragen wird, weil er nicht gut sitzt? Ein Gehörschutz, der nicht auf den Ohren liegt, weil er im Alltag lästig ist? Oder eine Atemschutzmaske, die um den Hals baumelt, weil sie das Atmen bei der Arbeit erschwert? Qualität und Tragekomfort sind bei persönlicher Schutzausrüstung das A und O. Nur so erwächst aus der Investition in den Arbeitsschutz am Ende auch ein Gewinn. Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind der wertvollste Aktivposten jedes Unternehmens. Entsprechend viel Mittel und Mühe werden daher heutzutage für den Arbeitsschutz und die Gesundheitsprävention aufgewendet. Richtig geplante und konsequent umgesetzte Arbeitsschutzmassnahmen sind auch ein Gewinn: Sie führen zu weniger Personalausfällen, einer konstanteren Produktivität und sinkenden Versicherungsprämien, aber auch zu zufriedeneren Mitarbeitern. Soweit immer möglich, werden Risiken durch technische und organisatorische Massnahmen abgedeckt, etwa durch Absaugen von Schadstoffen am Entstehungsort oder durch Auslagern belastender Produktionsprozesse. Zu guter Letzt sind betroffene Mitarbeiter individuell zu schützen (TOP-Prinzip: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmassnahmen).
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Wo welche PSA zum Einsatz kommen müssen, ist durch die gesetzlichen Vorschriften und Weisungen der Maschinen- und Gerätehersteller bestimmt - die konkrete Umsetzung ist Sache des Arbeitgebers. Bei der Evaluation der Produkte verschiedener Anbieter ist auf das CE-Zeichen zu achten. Dieses steht nicht nur für die Einhaltung qualitativer Mindestnormen: PSA ohne dieses Siegel dürfen gar nicht verkauft und angewendet werden. Ein zentrales Element bei der Beschaffung von PSA ist der Miteinbezug der Mitarbeiter. Durch das Probetragen, Bewerten und Mitbestimmen werden sie für den Arbeitsschutz sensibilisiert - zudem erhöht sich die Bereitschaft markant, die Schutzausrüstung im Alltag auch zu tragen. Und nicht zuletzt spüren so die Betroffenen, dass ihr Arbeitgeber aktiv für sie sorgt.
Goldene Regeln
• Lassen Sie Risiken am Arbeitsplatz bei Bedarf fachgerecht abklären.
• Kaufen Sie nicht einfach die günstigsten gerade zur Verfügung stehenden Produkte; nehmen Sie sich die Zeit für einen Angebotsvergleich.
• Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter durch das Testtragen von Probeprodukten in die Evaluation mit ein; hören Sie auf sie!
• Verwenden Sie nach Möglichkeit Produkte «aus einer Hand», d. h. aufeinander optimal abgestimmte PSA.
• Nur PSA mit CE-Kennzeichnung verwenden - alles andere ist illegal!
• Regeln Sie den Umgang mit und Einsatz von PSA in internen Betriebsanweisungen (damit haben Sie auch gegenüber Versicherungsinspektoren etwas in der Hand).
• Orientieren Sie Ihre Mitarbeiter regelmässig (mind. einmal im Jahr) über die betrieblichen Schutzmassnahmen und dokumentieren Sie dies.
• Schutzausrüstungen müssen Beschäftigten in ausreichender Zahl kostenlos zur Verfügung stehen. Die Benutzung ein- und derselben PSA durch mehrere Personen ist nur möglich, wenn sich hierdurch keine Gesundheits- oder Hygieneprobleme ergeben.
Was bedeutet «Komfort» am Beispiel
Schweissen?
Am Arbeitsplatz eines Schweissers ballen sich viele Gesundheitsrisiken: Lärm, Hitze (Infrarot-Strahlung), optische Strahlung vom gesund heitsschädlichen Ultraviolett bis zur Blen- dung durch sichtbares Licht, Rauche, Gase und Dämpfe, Sauerstoffmangel, Brand- und Explosionsgefahr, Gefährdung durch elektrischen Strom und scharfe Kanten (Schnittverletzungen) sowie körperliche Belastung durch eine arbeitsbedingte Zwangshaltung.