Oktober 2019
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Effizienter Einbruchschutzerfordert Planung

SICHERHEITSTECHNIK

Die mechanische Sicherheit – allenfalls in Kombination mit einem elektronischen Zutrittssystem – bildet nach wie die Grundsubstanz eines effektiven Einbruchschutzes. Wichtig dabei ist, dass das gebäudespezifische Sicherheitskonzept ganzheitlich ist und alle möglichen Schwachstellen mit einbezieht.


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Die bevorzugte Jahreszeit für Einbrecher nähert sich. In den späten Herbstmonaten, wenn es schon früh am Abend dunkel wird und Nebel die Sicht verschleiert, nehmen die Meldungen von Einbrüchen in alle Art von Gebäuden zu. Die entsprechenden Analysen zeigen es klar, in vielen Fällen ist das Aufbrechen einer Türe oder eines Fensters innert nur wenigen Minuten oder gar Sekunden auf Schwachstellen im Bereich des mechanischen Widerstands oder auf konzeptionelle Fehler in der Sicherheitsplanung zurückzuführen.
Fehlen bei einem Fenster oder einer Türe die ineinandergreifenden Mehrpunktverschlüsse, so lassen sich diese Elemente von einem geübten Täter innert kürzester Zeit aufbrechen. Um der Bauherrschaft und den Nutzern solche unangenehmen Überraschungen zu ersparen, steht auch der beauftragte Metallbauunternehmer – mindestens beratend – in der Pflicht.
Wer einen Auftrag von Türen oder Fenstern bearbeitet und dabei erkennt, dass der Einbruchsicherheit bei der Ausschreibung offenbar zu wenig Beachtung geschenkt wurde, sollte mindestens danach fragen. Dadurch könnte sich ja auch der Wertschöpfungsgrad für den Unternehmer erhöhen.
Sicherheitskonzept geht über die Türe hinaus
In der Regel wird für grössere und komplexe Gebäude bauseits durch Fachspezialisten ein Sicherheitskonzept erstellt und durch die beauftragten Tür- und Fensterbauer entsprechend umgesetzt. Bei kleineren Aufträgen kann der Metallbauunternehmer durchaus eine beratende Funktion einnehmen und ergänzende Komponenten anbieten.
Wichtig dabei ist, dass die einzelnen Aussenabschlüsse nicht allzu isoliert betrachtet werden, sondern die zu sichernden Raumbereiche aufeinander abgestimmt werden. Die Abgebrühtheit einer potenziellen Täterschaft wird immer wieder unterschätzt. Das belegen auch entsprechende Auswertungen von polizeilichen Taterfassungen.
Es kann genügen, eine nicht verschlossene Türe nur kurze Zeit unbeaufsichtigt zu lassen und ein Täter kann durch einfachen Einschleichdiebstahl beispielsweise die Schlüssel für eine Garage, ein Auto usw. entwenden. In diesem Falle hätte ein selbstverriegelndes Schloss bereits den notwendigen Schutz erbracht und dem Täter den Zugang verwehrt.