Arbeitszeit und Flexibilität
Arbeitszeit Pause
Flexible Arbeitszeiten sind längst mehr als ein Trend – sie entwickeln sich zum entscheidenden Erfolgsfaktor für Unternehmen und Mitarbeitende.
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Arbeitszeit und Flexibilität
Flexible Arbeitszeiten sind längst mehr als ein Trend – sie entwickeln sich zum entscheidenden Erfolgsfaktor für Unternehmen und Mitarbeitende.
Heute besteht eine Tendenz zu flexiblen Arbeitszeiten. Davon profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende, da diese über mehr Zeitsouveränität verfügen und so oftmals eine positivere Arbeitseinstellung an den Tag legen, da sich Arbeit und Privatleben dadurch besser unter einen Hut bringen lassen. Die Arbeitgeber können besser auf Marktveränderungen reagieren und erleben häufig eine Produktivitätssteigerung. Entsprechend sind die Ziele bei Flexibilisierung:
- Verlängerung/Flexibilisierung der Betriebszeiten
- Kapazitätsausgleich
- Steigerung Attraktivität des Arbeitgebers
- Personalmarketing
- Entspannung bei Logistikthemen
- Alternative zu Personalabbau
Durch die Auswahl an Arbeitszeitsystemen kann eine Flexibilisierung teilweise im Betrieb installiert werden. So können beispielsweise folgende Zeitvarianten gewählt werden:
- Gleitende Arbeitszeit mit Blockzeiten
- Gleitende Arbeitszeit ohne Blockzeiten
- Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit
- Jahresarbeitszeit
- Lebensarbeitszeit
- Vertrauensarbeitszeit
- Innovative/flexible Schichtarbeit
- Teilzeitarbeitsverträge in den verschiedenen Ausprägungen
Eine weitere Flexibilisierung kann durch Mehrstunden erreicht werden. Hier gilt es zu unterscheiden zwischen Überstunden und Überzeitstunden, diese definieren sich wie folgt:
- Überstundenarbeit sind Stunden, die die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit übersteigen. Diese Definition gilt auch für Teilzeitangestellte.
- Überzeitarbeit sind Stunden, die die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. a des Arbeitsgesetzes (ArG) überschreiten.
Bei all diesen Flexibilisierungsmassnahmen ist die Beachtung der arbeitsgesetzlichen Vorschriften (sofern ein Arbeitnehmender unter das Arbeitsgesetz fällt) unabdingbar. Insbesondere zu beachten ist die Mindestdauer der Pausen und Ruhezeiten.
Arbeitszeit Pause
> 5 ½ Std.: ¼ Std.
> 7 Std.: ½ Std.
> 9 Std.: 1 Std.
Tägliche Ruhezeiten
Allen Arbeitnehmenden ist eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden zu gewähren.
Einmal pro Woche kann diese auf 8 Stunden für erwachsene Arbeitnehmende herabgesetzt werden, sofern die Dauer von 11 Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird.
Die tägliche Ruhezeit für Jugendliche beträgt 12 Stunden (Art. 31 Abs. 2 ArG). ■