April 2024
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Sprich AG Gitterroste

27.07.2015

Die einschlägigen Vorschriften der DIN und der SIA verlangen heute, dass bei Treppen im Wohn-und öffentlichem Baubereich sämtliche Öffnungen, insbesondere zwischen den Stufen, nicht grösser als 120 mm sind. Dies gilt demnach auch bei Treppen, welche mit Gitterrosten gefertigt sind. Um dieser Vorschrift gerecht zu werden, wurden bisher für die jeweiligen Objekte an den hinteren Stufenkanten Aufbordungen angebracht, welche die Öffnungen zwischen den Stufen entsprechend reduzieren.
Wer sich bis anhin dieser Vorschrift nicht bewusst war, beziehungsweise diese Besonderheit bei der Bestellung nicht erwähnte, musste diese Stufen nachträglich auswechseln oder bauseits eine Aufbordung anbringen, was der verzinkten Oberfläche schadete.
Die Firma Sprich AG Gitterroste hat nun für ihre Kunden eine Lösung entwickelt. Bei Sprich werden Gitterrost-Treppenstufen in Zukunft generell mit einer Sicherheits-Antrittskante von 70 mm Höhe gefertigt. Diese generiert eine Öffnung zwischen den Stufen von maximal 120 mm. Dabei sind Steigungshöhen bis 190 mm berücksichtigt.

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