November 2025
November 2025
Handgeführtes Laserschweissen bietet viele Vorteile, erfordert aber auch die strikte Einhaltung von Schutzmassnahmen.
Handgeführtes Laserschweissen bietet viele Vorteile, erfordert aber auch die strikte Einhaltung von Schutzmassnahmen.

 

Handgeführtes Laserschweissen

Vorsichtsmassnahmen unbedingt einhalten!

Das handgeführte Laserschweissen erfreut sich zunehmender Beliebtheit in der Metallbaubranche. Doch diese neue Technologie birgt auch Gefahren. Um Personen- und Materialschäden zu vermeiden, gilt es, gewisse Sicherheitskriterien zu erfüllen. Das neue Merkblatt DVS 3228 sowie die aktualisierten Präventionsmassnahmen der Suva bieten Unterstützung.

Text: Redaktion / Bild: ISO Oerlikon

Das handgeführte Laserschweissen, auch Handlaserschweissen genannt, gewinnt im Metallbau zunehmend an Bedeutung. Diese innovative Technologie ermöglicht präzise, saubere und nahezu spritzerfreie Schweissnähte – und das bei deutlich geringerer Wärmeeinbringung im Vergleich zum klassischen Schutzgasschweissen. Besonders bei dünnwandigen Edelstahl- oder Aluminiumbauteilen spielt das Verfahren seine Vorteile aus. Es eignet sich ideal für kleinere Serien, Reparaturen oder individuelle Einzelanfertigungen. Dank einfacher Handhabung und hoher Schweissgeschwindigkeit verkürzt sich die Bearbeitungszeit deutlich. Die Nachfrage nach handgeführten Laserschweissgeräten ist in den letzten Jahren stark gestiegen und ein künftiges Wachstum im zweistelligen Prozentbereich wird berichtet. Jedoch birgt die moderne Technik auch Gefahren!

Gefahren und Unfälle

Dass beim handgeführten Laserschweissen höchste Vorsicht geboten ist, zeigen Unfallmeldungen aus der Schweiz. Mehrfach kam es zu schweren Fingerverletzungen – verursacht durch direkte Lasereinstrahlung oder gefährliche Reflexionen. Besonders brisant: Zertifizierte Laserschutzhandschuhe gibt es bislang nicht. Wer ohne geeigneten Handschutz arbeitet, riskiert innerhalb von Sekunden ernsthafte Verletzungen.
Ein Schweisser verlor durch einen Lasereinschuss sein Augenlicht – medizinisch eindeutig auf den Laser zurückzuführen. Dabei trug er eine Laserschutzbrille und arbeitete mit einem konformen Gerät. Die Vermutung: Die Brille war nicht korrekt oder nicht ausreichend getragen.
Fakt ist: Laserschutzbrillen allein reichen beim Handlaserschweissen nicht aus. Nur zertifizierte Laserschutzhelme, wie sie auch von der Suva empfohlen werden, bieten verlässlichen Schutz. Diese sind inzwischen am Markt erhältlich und sollten zur Standardausrüstung gehören. Messungen mit einem 1500-Watt-Gerät verdeutlichen das Risiko: Augen können noch in bis zu 50 m Entfernung durch reflektierte Strahlung geschädigt werden. Für die Haut liegt die Gefährdungsdistanz je nach Material bei 0,3 bis 2,7 m.
Handlaserschweissen gehört in einen abgeschirmten, eingehausten und überwachten Arbeitsbereich.
Fazit: Laserschutzwände sind ein Muss!
Geregelt wird das in der Norm SN EN 60825-4 (Anforderungen an Laserschutzwände).
Tipp: Ziehen Sie unbedingt auch den Gerätehersteller oder -lieferanten zur Beratung hinzu.  

 

«Nur zertifizierte Laserschutzhelme, wie sie auch von der Suva empfohlen werden, bieten verlässlichen Schutz.»  

 

Suva bietet Unterstützung

Die Suva aktualisierte ihre Präventionsmassnahmen. Darin werden auch Themen wie:
-Überwachungsbereiche
-Schadstoffabsaugung
-Persönliche Schutzausrüstung
-Anforderungen an Gerät und Inverkehrbringer
-Auslöseschutz
-Konformitätserklärung usw. behandelt.
Weitere Informationen: Hier      ■   
 

Neues Merkblatt DVS 3228

Wie mögliche Gefährdungen beim Umgang mit dem Laserstrahl vermieden werden können, erläutert das Merkblatt 3228 des Deutschen Verbandes für Schweissen und verwandte Verfahren (DVS) in den Abschnitten zur Werkstückpositionierung, zur Wirkung der Laserstrahlung im Allgemeinen und zu den erforderlichen Schutzmassnahmen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen in Form von Gesetzen, Verordnungen und Regeln werden im neuen DVS-Merkblatt aufgezeigt.

Inhalt Merkblatt
Das Merkblatt vermittelt dem Anwender den Stand der Technik zum Umgang mit Geräten zum handgeführten Laserstrahlschweissen. Dabei werden Inhalte zur Wirkung der Laserstrahlung, zur Gefährdungsbeurteilung, zu konstruktiven Schutzmassnahmen, zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), zur Personalqualifizierung und zur Qualitätssicherung benannt. Zudem werden die Inhalte um Anwendungsbeispiele und umfassende Literaturhinweise ergänzt. Bei der Anwendung können die Primärstrahlung und die Sekundärstrahlung in verschiedenen Schweisspositionen zu Schädigungen der Augen, der Haut und des Gewebes führen. Im gesamten Merkblatt wird an verschiedenen Stellen auf die Gefahren, die je nach Anwendung auftreten können, eingegangen.
Informationen und Bestellung Merkblatt: Hier