September 2022
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Sicherheit und Gesundheit haben Priorität

Personen- und Arbeitsschutz

Bei der Arbeit lauern Gefahren, davon ist auch die Branche Metall- und Stahlbau nicht ausgenommen. Ob in der Werkstatt oder auf der Baustelle, es gilt, den entsprechenden Gefahren mit gezielten Massnahmen entgegenzutreten. Diesbezügliche Unterstützung finden die Unternehmer*innen – wie im Beitrag aufgeführt – bei verschiedenen Partnern.


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Die Wahrung und Förderung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden gehört zu den prioritären Unternehmerpflichten.
Die Wahrung und Förderung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden gehört zu den prioritären Unternehmerpflichten.

 

Personen- und Arbeitsschutz

Sicherheit und Gesundheit haben Priorität

Bei der Arbeit lauern Gefahren, davon ist auch die Branche Metall- und Stahlbau nicht ausgenommen. Ob in der Werkstatt oder auf der Baustelle, es gilt, den entsprechenden Gefahren mit gezielten Massnahmen entgegenzutreten. Diesbezügliche Unterstützung finden die Unternehmer*innen – wie im Beitrag aufgeführt – bei verschiedenen Partnern.

Text: Redaktion / Bilder: Metaltec Suisse und Redaktion

Auch in der Stahl- und Metallbaubranche erfordert die Arbeit immer wieder Tätigkeiten, welche bei Fehlverhalten Potential bieten, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu gefährden. Sei es durch einen tragischen Unfall oder durch andere, krankheitserregende Phänomene wie beispielsweise Asbest. Deshalb ist es wichtig, die Gefahren zu erkennen und die richtigen präventiven Massnahmen einzuleiten.

Arbeitsschutz ist Chefsache

Die Wahrung und Förderung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden gehört zu den prioritären Unternehmerpflichten und bildet eine unabdingbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Betrieb. Arbeitsunfälle und betriebsbedingte Erkrankungen führen zu Fehlzeiten, Betriebsstörungen, Qualitätsverlusten und nicht zuletzt zu menschlichem Leid – Kosten, die weitgehend vermeidbar wären. 

Sicherheitsmassnahmen sind keine Effizienzbremse

Verschiedenste Studien und Berechnungen zeigen, dass Sicherheitsmassnahmen keine Kostentreiber und Effizienzbremser sind. Ein Zeitverlust entsteht vor allem dann, wenn Arbeitssicherheit nicht geplant wird und es dadurch zu Unfällen kommt. Die Differenz zwischen dem Betriebsaufwand, den es für die Unfallverhütung braucht, und dem Betriebsaufwand, der nach einem Unfall nötig ist, kann enorm sein. Unter dem Strich soll sicheres Arbeiten Unfälle verhindern und somit den Gesamtaufwand tief halten.
Von grosser Wichtigkeit ist, dass zum Personen- und Arbeitsschutz entsprechende Strategien über die ganze Unternehmung vorliegen und dass Arbeitssicherheit kommuniziert und aktiv praktiziert wird. Hierzu bietet die Suva aktive Unterstützung: Auf der Suva-Website sind die lebenswichtigen Regeln, welche aktiv helfen, Arbeitsunfälle zu verhindern, aufgeführt. Die Dokumente lassen sich kostenlos herunterladen.
www.suva.ch unter lebenswichtige Regeln.
 

Es gilt die Bauarbeitenverordnung 2022

Die neue Fassung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) ist seit 1. Januar 2022 in Kraft. Die Überarbeitung der BauAV ist ein Gemeinschaftswerk der Sozialpartner aus der Baubranche, des Bundes, der Kantone und der Suva. Sie hat Auswirkungen auf das gesamte Bauwesen in der Schweiz. Insgesamt sind über 70 000 Betriebe direkt betroffen. Das schriftliche Dokument der BauAV regelt einen zielführenden Arbeits- und Gesundheitsschutz. Seien es Fragen zu Konzepten und Organisation, Schutzhelmen und Arbeitskleidern, Leitern und Gerüsten, Absturzsicherungen, gesundheitsschädlichen Stoffen, Luftqualität, Explosions- und Brandgefahren und vielem mehr bis hin zum Umgang mit Asbest, sehr vieles ist darin geregelt.
Das Dokument kann unter www.fedlex.admin.ch heruntergeladen werden.

Asbest kommt beispielsweise in vor 1990 verbauten Wellplatten vor. Die mechanische Bearbeitung setzt gesundheitsgefährdenden Asbeststaub frei.
Asbest kommt beispielsweise in vor 1990 verbauten Wellplatten vor. Die mechanische Bearbeitung setzt gesundheitsgefährdenden Asbeststaub frei.

Asbest – die lebensbedrohende Gefahr

Obwohl der Verbau von Asbest seit 1990 verboten ist, kann dieses Material bei entsprechender Bearbeitung die Gesundheit von Arbeitnehmenden gefährden. Solange Asbest in Baumaterialen fest gebunden ist, stellt er keine Gefahr dar. Wer jedoch bei Umbau-, Unterhalts- und Renovationsarbeiten Asbestfasern freisetzt und einatmet, gefährdet seine Gesundheit in hohem Masse. Um sich und andere zu schützen, muss man wissen, wo Asbest vorkommen kann und wie man richtig handelt.
Zu diesem Zweck und in Anlehnung an die neue Bauarbeitenverordnung 2022 hat Metaltec Suisse das bestehende Merkblatt TK 002 «Ermittlungspflicht für Asbest» überarbeitet.
Das Dokument kann von der Homepage des Metaltec Suisse kostenfrei heruntergeladen werden. Download: www.metaltecsuisse.ch unter Technik / Merkblätter / Richtlinien.  ■

Metaltec Suisse hat das bestehende Merkblatt TK 002 «Ermittlungspflicht für Asbest» überarbeitet.
Metaltec Suisse hat das bestehende Merkblatt TK 002 «Ermittlungspflicht für Asbest» überarbeitet.