September 2025
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Sicherheit geht vor – auch im Metall- und Stahlbau

Personen- und Arbeitsschutz

In der Werkstatt oder auf der Baustelle – überall, wo im Metall- und Stahlbau gearbeitet wird, lauern Gefahren. Und wer meint, Schutzmassnahmen seien nur lästiger Mehraufwand, irrt gewaltig: Sie retten Leben, schützen die Gesundheit und halten den Betrieb am Laufen.


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Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit liegt ganz klar bei der Unternehmensleitung.
Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit liegt ganz klar bei der Unternehmensleitung.

 

Personen- und Arbeitsschutz

Sicherheit geht vor – auch im Metall- und Stahlbau

In der Werkstatt oder auf der Baustelle – überall, wo im Metall- und Stahlbau gearbeitet wird, lauern Gefahren. Und wer meint, Schutzmassnahmen seien nur lästiger Mehraufwand, irrt gewaltig: Sie retten Leben, schützen die Gesundheit und halten den Betrieb am Laufen.

Text und Bilder: Redaktion 

Ob schwere Maschinen, gefährliche Stoffe oder brenzlige Höhenarbeiten: Der Alltag in der Metall- und Stahlbaubranche bringt Risiken mit sich. Ein Moment der Unachtsamkeit kann genügen – mit tragischen Folgen. Deshalb gilt: Gefahren frühzeitig erkennen und gezielt gegensteuern. Wer seine Leute schützt, schützt auch den Betrieb.

Arbeitsschutz ist Chefsache

Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit liegt ganz klar bei der Unternehmensleitung. Sie hat die Pflicht, Schutzmassnahmen zu planen, umzusetzen und im Alltag vorzuleben. Denn Arbeitsunfälle oder krankheitsbedingte Ausfälle verursachen nicht nur menschliches Leid, sondern auch Produktionsausfälle, Qualitätsprobleme und hohe Kosten – alles Dinge, die mit etwas Weitsicht verhindert werden können. 

Sicherheit ist keine Bremse – sondern ein Turbo

Zahlreiche Studien und Berechnungen belegen: Sicherheitsmassnahmen sind weder Kostentreiber noch Bremsklötze für die Effizienz. Im Gegenteil – die grössten Zeitverluste entstehen meist dann, wenn die Arbeitssicherheit unzureichend geplant wurde und es in der Folge zu Unfällen kommt. Die Differenz zwischen dem betrieblichen Aufwand für vorbeugende Massnahmen und dem Aufwand, der nach einem Unfall entsteht – etwa durch Ausfallzeiten, Reparaturen oder Ersatz – kann erheblich sein. Deshalb zahlt es sich aus, von Anfang an auf Sicherheit zu setzen: Wer sicher arbeitet, verhindert Unfälle und hält die Gesamtkosten langfristig niedrig.
Damit dies gelingt, ist es entscheidend, dass im gesamten Unternehmen wirksame Strategien zum Schutz von Personen und zur Arbeitssicherheit verankert sind. Ebenso wichtig ist, dass Sicherheit nicht nur dokumentiert, sondern auch aktiv kommuniziert und gelebt wird. Unterstützung dabei bietet die Suva: Auf ihrer Website stellt sie praxisnahe lebenswichtige Regeln zur Verfügung, die helfen, Arbeitsunfälle gezielt zu vermeiden.
Die Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: www.suva.ch / lebenswichtige Regeln.   

Es gilt die Bauarbeitenverordnung 2022

Aktuell gilt die Bauarbeitenverordnung (BauAV) – ein Gemeinschaftswerk von Bund, Kantonen, Sozialpartnern und der Suva. Sie bringt Klarheit und Struktur in alle Fragen rund um Sicherheit auf dem Bau: von der Organisation der Baustelle über persönliche Schutzausrüstung bis hin zu Gefahren durch Asbest, Luftqualität, Leitern, Gerüste und vieles mehr. Die BauAV betrifft über 70 000 Betriebe direkt – auch den Metall- und Stahlbau. Sie ist die Grundlage für sicheren, modernen und gesundheitsschonenden Bau.
Vollständiges Dokument: www.fedlex.admin.ch     

Asbest – die unsichtbare Gefahr in alten Gebäuden

Obwohl Asbest in der Schweiz seit 1990 verboten ist, bleibt es in vielen älteren Gebäuden ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko. Vor allem bei Umbauten oder Renovationen kann das gefährliche Material freigesetzt werden – mit allenfalls tödlichen Folgen.
Denn solange Asbest fest verbaut ist, bleibt es ungefährlich. Doch sobald es bearbeitet oder beschädigt wird, lösen sich feine Fasern, die beim Einatmen schwere Krankheiten wie Lungenkrebs oder Brustfellkrebs verursachen können – oft erst Jahrzehnte später. Besonders heimtückisch: Die Fasern sind mikroskopisch klein und mit blossem Auge nicht zu erkennen.
In der Vergangenheit wurden rund 500 000 Tonnen Asbest in die Schweiz importiert und in unzähligen Baumaterialien verwendet – etwa in Dachplatten, Bodenbelägen, Fliesenklebern oder Verputz. Deshalb gilt: Wer an einem Gebäude arbeitet, das vor 1990 gebaut wurde, muss mit Asbest rechnen!

Arbeiten, bei denen eine erhebliche Menge an gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freigesetzt werden kann, dürfen nur von anerkannten Asbestsanierungsbetrieben ausgeführt werden.
Arbeiten, bei denen eine erhebliche Menge an gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freigesetzt werden kann, dürfen nur von anerkannten Asbestsanierungsbetrieben ausgeführt werden.

 

Neue Regeln für mehr Sicherheit
Um den Schutz am Bau zu verbessern, führt Metaltec Suisse das Merkblatt TK 002 «Ermittlungspflicht für Asbest». Dieses ist abgestimmt auf die Bauarbeitenverordnung von 2022. Das Merkblatt kann kostenlos auf der Website von Metaltec Suisse heruntergeladen werden. Download: www.metaltecsuisse.ch unter Technik / Merkblätter / Richtlinien

Sechs lebenswichtige Regeln «Asbest»
Arbeiten, bei denen eine erhebliche Menge an gesundheitsgefährdenden Asbestfasern freigesetzt werden kann, dürfen nur von anerkannten Asbestsanierungsbetrieben ausgeführt werden. Für Asbestarbeiten, die von instruierten Handwerkern ausgeführt werden dürfen, hat die Suva – wie oben erwähnt – sechs lebenswichtige Regeln entwickelt, die für alle Branchen gelten. Diese müssen beim Um- oder Rückbau konsequent umgesetzt werden:
1. Bei Umbauprojekten von Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit Asbest gerechnet werden
2. Vor Arbeitsbeginn: Schadstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung durchführen
3. Bei Gefährdung durch Asbest oder bei Unsicherheiten Arbeiten einstellen!
4. Vorgesetzte instruieren ihre Mitarbeitenden
5. Schutzausrüstung tragen und Arbeiten gemäss Stand der Technik ausführen
6. Bei Arbeitsabschluss: Reinigen und entsorgen.
Im virtuellen Asbest-Haus der Suva unter www.suva.ch/asbesthaus erfahren Sie, wo Asbest vorkommen kann. Unter www.suva.ch/asbest finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Asbest betrifft uns alle
Nicht nur Handwerker sind betroffen: Auch Architekten, Planer, Heimwerker, Hausbesitzer und Mieter sollten – in Bezug auf Asbest – bei Umbauten immer mitdenken. Wichtig: Sanierungen gehören in die Hände von Fachleuten wie Schadstoffdiagnostikern oder spezialisierten Sanierungsfirmen. Kontakte und Infos gibt’s unter: www.forum-asbest.ch

Fazit
Asbest ist zwar verboten – aber noch lange nicht verschwunden. Wer mit Gebäuden zu tun hat, die vor 1990 gebaut wurden, muss wachsam sein. Wissen schützt Leben! 

Eingeatmete Asbestfasern – auch wenn sie kaum sichtbar sind – können lebensgefährdende Krankheiten auslösen.
Eingeatmete Asbestfasern – auch wenn sie kaum sichtbar sind – können lebensgefährdende Krankheiten auslösen.