August 2018
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Relevant für den Metallbau – die neue Norm SIA 414

NORMEN

Seit Juli 2016 gelten die beiden neuen Normen SIA 414/1 und 414/2. Sie beschreiben die zulässigen Masstoleranzen im Hochbau, insbesondere für Rohbau und Ausbau. Somit sind sie auch für den Metallbau relevant.


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Beim Messen, Herstellen und Montieren von Bauteilen entstehen immer kleinere oder grössere Ungenauigkeiten. Solche Massabweichungen können die Funktion, Sicherheit, den Zusammenbau oder das Aussehen eines Bauwerks beeinträchtigen. Deshalb ist es unabdingbar, Bereiche zu definieren, deren Massabweichungen einerseits technisch und ästhetisch zulässig, und andererseits wirtschaftlich vertretbar sind. Diesem Zweck dienen die beiden seit Juli 2016 geltenden Normen:
• SIA 414/1 Masstoleranzen im Bauwesen – Begriffe, Grundsätze und Anwendungsregeln.
• SIA 414/2 «Masstoleranzen im Hochbau».
Was regelt die Norm SIA 414?
Die SIA 414 beschreibt die zulässigen Masstoleranzen im Hochbau für Rohbau und Ausbau für:
• an Ort hergestellte Bauwerke und Bauteile
• den Einbau vorgefertigter Bauteile, soweit die Einbautoleranzen nicht in bauteilspezifischen
Normen (z.B. Stahlbau SIA 263/1
oder Fenster SIA 343 etc.) geregelt sind.
In der SIA 414 nicht geregelt sind:
• Fertigungstoleranzen vorgefertigter Bauteile aus Metall, Holz, Beton etc.
• Toleranzwerte für temperatur-, feuchte, zeitund lastabhängige Verformungen.
Genauigkeitsstufen
Die Norm SIA 414 unterscheidet zwischen:
Normale Genauigkeitsstufe
Diese ist in der Norm geregelt und gilt ohne
spezielle Vereinbarung.
Erhöhte Genauigkeitsstufe
Diese muss in der Ausschreibung beziehungsweise
im Werkvertrag spezifiziert werden. Der
Hinweis «es gilt die erhöhte Genauigkeitsstufe
» genügt nicht, da in der SIA 414 die erhöhte
Genauigkeitsstufe nicht näher umschrieben
ist.
Es gelten unterschiedliche Masstoleranzen für:
a) Rohbau
b) Ausbau
c) Fluchtabweichungen bei Stützen
d) Treppen
Beispiele einiger für den Metallbau relevanter
Masstoleranzen
a) Rohbau
Die Norm definiert in mehreren Tabellen die
zulässigen Mass-, Winkel- und Ebenheitsabweichungen
(siehe Bild 1) in Abhängigkeit unterschiedlicher
Messdistanzen.
Die maximal zulässigen Rohbau-Grenzabweichungen
an Öffnungen für Fenster oder Türen
sind in Abhängigkeit der Grösse der Rohbauöffnung
aufgelistet (Bild 2).
Anwendung Tabelle 1 (Bild 2) am Beispiel einer
Rohbau-Aussparung für ein Fenster:
Nennmass der Öffnung: Breite 3000 mm
Höhe 900 mm
Maximale Grenzabweichung gemäss Tabelle 1,
Zeile 5:
Breite +/- 12 mm
Höhe +/- 8 mm
Dies ergibt folgende zulässigen Grenzmasse für
die Rohbau-Aussparung:
Breite 2988 bis 3012 mm
Höhe 892 bis 908 mm
Die Grenzabmessungen der Öffnung werden
durch Parallelverschieben der Nennform ermittelt
(Bild 3). Auch durch Ausnutzen der in
der Norm aufgelisteten Grenzwerte für Winkelabweichungen
an Flächen und Öffnungen
dürfen die Grenzabweichungen nach Tabelle 1
nicht überschritten werden.