Oktober 2018
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Neuer Standard für den Stahlbau: SIA 414

NORMEN

Die SIA-Normen 414/1 und 414/2 sind seit Juli 2016 in Kraft. Da sie die im Bauwesen zulässigen Masstoleranzen, insbesondere für die Roh- und Erweiterungsbauweise, beschreiben, gelten sie auch für den Stahlbau.


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Das Messen, Herstellen und Montieren von Bauteilen führt ständig zu Ungenauigkeiten unterschiedlicher Genauigkeit. Diese Abweichungen können sich auf den Betrieb, die Sicherheit, die Montage oder das Aussehen einer Konstruktion auswirken. Es ist daher unerlässlich, Bereiche zu definieren, deren Maßabweichungen sowohl technisch und ästhetisch zulässig als auch wirtschaftlich vertretbar sind. Dazu tragen die beiden seit Juli 2016 geltenden Normen bei:
- SIA 414/1 Maßtoleranzen im Bauwesen - Begriffe, Grundsätze und Anwendungsregeln
- SIA 414/2 "Maßtoleranzen im Gebäude".
Was deckt die Norm SIA 414 ab?
SIA 414 beschreibt die im Gebäude zulässigen Maßtoleranzen für die Roh- und Erweiterungsbauteile:
- lokal hergestellte Strukturen und Bauteile
- die Integration von vorgefertigten Bauelementen, wenn diese Toleranzen nicht in bauteilspezifischen Normen definiert sind (z. B. Stahlbau SIA 263/1 oder Fenster SIA 343, etc.).
SIA 414 findet keine Anwendung:
- Fertigungstoleranzen für Fertigteile aus Metall, Holz, Beton usw.
- Toleranzwerte für Verformungen durch Temperatur, Feuchtigkeit, Zeit und Belastung.
Genauigkeitsstufen
SIA 414 unterscheidet zwischen:
Normale Genauigkeit
Sie ist in der Norm definiert und gilt ohne besondere Vereinbarung.
Hohe Genauigkeit
Sie muss in der Ausschreibung und im Missionsvertrag festgelegt werden.
Die Angabe "der hohe Genauigkeitsgrad gilt" ist nicht ausreichend, da dieser Wert in AIS 414 nicht angegeben ist.
Es gelten andere Maßtoleranzen:
a) Die Rohbauarbeiten
b) Die Erweiterung
c) Fluchtungsfehler der Stützen
d) Treppenhäuser
Beispiele für Toleranzen
a) Rohbauarbeiten
In mehreren Tabellen definiert die Norm die zulässigen Maß-, Winkel- und Ebenheitsabweichungen (siehe Foto 1) nach unterschiedlichen Messabständen. Die maximal zulässigen Grenzabweichungen für die Rohbauarbeiten an Fenster- oder Türöffnungen werden entsprechend der Größe der Öffnung im Rohbau angegeben (Foto 2).
Anwendung der Tabelle 1 (Foto 2) am Beispiel der Fensteröffnung in der Shell:
Nennweite der Öffnung :
Breite 3000 mm
Höhe 900 mm
Maximale Grenzabweichung aus Tabelle 1, Zeile 5 :
Breite +/- 12 mm
Höhe +/- 8 mm
Daraus ergeben sich die folgenden zulässigen Grenzabmessungen für die Öffnung im Mantel:
Breite von 2988 bis 3012 mm
Höhe von 892 bis 908 mm
Die Grenzmaße der Öffnung werden durch Parallelverschiebung der Nennform bestimmt (Bild 3). Auch bei Verwendung der in der Norm für Winkelabweichungen an Flächen und Öffnungen genannten Grenzwerte dürfen die in Tabelle 1 angegebenen Grenzabweichungen nicht überschritten werden.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator