Juni 2025
Juni 2025
Die neue Norm SIA 343/1 bildet die anerkannten nationalen Regeln der Baukunde für Türen ab und enthält umfassende Verweise auf die europäischen Normen und weitere Regelwerke zu Türen.
Die neue Norm SIA 343/1 bildet die anerkannten nationalen Regeln der Baukunde für Türen ab und enthält umfassende Verweise auf die europäischen Normen und weitere Regelwerke zu Türen.

 

Türtechnik

Neue Norm SIA 343/1 – Türen

Seit Februar 2025 gilt in der Schweiz die neue Norm SIA 343/1 «Türen». Diese ersetzt im Bereich Türen die Norm SIA 343 «Türen und Tore» von 2014.

Text und Bild: Technische Kommission Metaltec Suisse, Daniel Leuenberger

Aufgrund der Komplexität und teils unterschiedlicher europäischer Normen wurde die Norm SIA 343 «Türen und Tore» von 2014 neu in einen Teil «Türen» und einen Teil «Tore» aufgeteilt. Die Norm SIA 118/343 «Allgemeine Bedingungen für Türen und Tore» Ausgabe 2010 wird von der Kommission SIA 343 überarbeitet, sobald die neue Norm SIA 343/3 «Türen» fertiggestellt ist.
Die neue Norm SIA 343/1 bildet die anerkannten nationalen Regeln der Baukunde für Türen ab und enthält umfassende Verweise auf die europäischen Normen und weitere Regelwerke zu Türen.

Neue Kapitel

Neu in die Norm aufgenommen wurden folgende Kapitel:
- Ökologie und Gesundheit
- Bedienungskräfte
- Feuchtraumtüren
- Nassraumtüren
- Schlussdokumentation
Weiterhin verlangt die Norm, dass die Gefährdung durch Naturgefahren bei der Projektierung zu berücksichtigen ist, und verweist dazu auf die Norm SIA 261/1, die Dokumentation SIA D 0260 und die Wegleitung SIA 4002. In der Norm SIA 261/1 werden als Naturgefahren neben Wind, Schnee, Eis und Erdbeben u.a. auch Hagel und Hochwasser genannt.

Schallschutz

Im Kapitel «Schallschutz» wird nun verlangt, dass dem Türhersteller in der Ausschreibung die sogenannten Laborwerte Rw + C bzw. Rw + Ctr anzugeben und dabei allfällige Zuschläge für Nebenwegübertragungen zu berücksichtigen sind. Falls vom Auftraggeber beziehungsweise seinem Planer nur der am Bau gemessene Wert R’w angegeben wird, kann der Türhersteller die Angabe des sogenannten Laborwerts Rw verlangen. Auf seiner Leistungserklärung muss der Hersteller ebenfalls nur den gemäss Produktnorm geprüften Laborwert Rw und nicht einen am Bau gemessenen Wert R’w bestätigen.
Hinsichtlich auftretender Funktions- und Benutzungsgeräusche sind die Anforderungen gemäss SIA 181 auszuschreiben.

Zusätzliche Komponenten erfordern Autorisierung

Der Türhersteller ist dafür verantwortlich, dass die geforderten und geprüften Eigenschaften einer Tür durch zusätzlich eingebaute Komponenten (z.B. Türschliesser, Antriebe, Öffnungsbegrenzer etc.) nicht herabgesetzt werden. Daher verlangt die Norm für die Montage zusätzlicher Komponenten eine Autorisierung durch den Türhersteller.

Berücksichtigung unterschiedlicher Längenveränderungen

Im Kapitel «Baustoffe» sind die auszuschreibenden Spezifikationen für Oberflächenbehandlungen von Holz und Metall gegenüber der Ausgabe von 2014 viel ausführlicher beschrieben. Ausserdem verlangt die neue Norm bei thermisch getrennten Metalltüren die Berücksichtigung der unterschiedlichen Längenveränderungen bei grossen Temperaturdifferenzen zwischen der Innen- und der Aussenseite, beispielsweise die Ausdehnung einer dunklen, direkt besonnten Aussenseite.

Türen in Fluchtwegen gemäss Merkblatt TK 004

Nicht Gegenstand der Norm SIA 343/1 sind spezielle Eigenschaften von Türen in Fluchtwegen. Diese Eigenschaften und damit verbundene Anforderungen werden im neuen Merkblatt TK 004 «Türen in Fluchtwegen» des Metaltec Suisse beschrieben. ■

 

Wichtiger Hinweis

Merkblatt Metaltec Suisse Hier