
Türtechnik
Kennzeichnungspflicht bei Türen
Um die Anforderungen der Kennzeichnungspflichten bei Türen klar und nachvollziehbar zu verstehen, stellen wir eine übersichtliche Tabelle im neuen Anhang B des Merkblatts TK 014 Kennzeichnung von Türen zur Verfügung. Diese Tabelle hilft, schnell zu erkennen, welche Türen gekennzeichnet werden müssen und welche zusätzlichen Dokumente, unabhängig von der Kennzeichnungspflicht, erforderlich sind.
Harmonisierung der Normen
Mit der Harmonisierung der europäischen Produktnormen wurden Türen, die über Rauch- und Brandschutzeigenschaften verfügen, in Innen- und Aussentüren unterteilt. Während Aussentüren und Fenster nun unter die harmonisierten Normen fallen, werden Innentüren nach wie vor national geregelt. In Zukunft wird auch für Innentüren eine Harmonisierung erwartet.
Kennzeichnungspflichtige Türen im Brandschutz:
o Aussentüren: SN EN 14351-1 mit Feuerwiderstand nach SN EN 16034
o Innentüren: SN EN 14351-2 mit Feuerwiderstand nach der VKF-Brandschutznorm.
Weitere kennzeichnungspflichtige Türen:
o Strahlenschutztüren nach RöV SR 814.542.1
o Kraftbetätigte Türen nach Maschinenverordnung SR 819.14 und SN EN 16005.
Um die geltenden Normen korrekt umzusetzen, empfehlen wir die Teilnahme am Kurs des Bildungszentrums Aarberg «B80.1 Brandschutz-Zertifizierungskurs nach SN EN 16034». Dieser Kurs ist eine optimale Vorbereitung auf die Einführung und Zertifizierung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK), der für die Herstellung von Türen nach europäisch harmonisierten Normen benötigt wird.
AVCP-System
Das AVCP-System (Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten) regelt die Anforderungen der Bauprodukteverordnung (BauPV, SR 933.01). Es unterscheidet zwischen den Systemen 1 und 3, abhängig von den Eigenschaften der Türe (z. B. Brandschutz- und Fluchtwegtüren oder Türen ohne Brandschutzeigenschaften). Das System 1 hat das höchste Kontrollniveau, während das System 3 über eine tiefere Überwachung verfügt.
Bestellung von Brandschutzplaketten
Für die Bestellung von Brandschutzplaketten über die Website www.brandschutzplattform.ch sind der Kurs «B80 Brandschutzschulung» am Bildungszentrum Aarberg und eine Schulung beim jeweiligen Systemgeber erforderlich. Zudem muss der Herstellerbetrieb einen gültigen Lizenzvertrag mit dem Systemgeber vorweisen können.
Ausblick und Schlussfolgerung
In der Zukunft wird es auf www.brandschutzplattform.ch zusätzlich Plaketten für Türen ohne Brandschutzeigenschaften geben. Mit dieser Lösung wird eine schnelle Kennzeichnung von Türen ermöglicht, sodass jede Türe individuell gekennzeichnet und damit identifiziert werden kann.
Die korrekte Kennzeichnung von Türen ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung in der Türproduktion. Die umfassenden Informationen im Anhang B des Merkblatts TK 014 unterstützen Sie dabei, alle relevanten Anforderungen richtig und effizient umzusetzen. ■