Juni 2015
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Hilfe für die Umsetzung des Bauprodukte-Gesetzes

EDV / LEISTUNGSERKLÄRUNG

Eines ist sicher: Am 1. Juli tritt das neue Bauprodukte-Gesetz in Kraft. Ansonsten begleiten viele Fragezeichen die neue
Vorschrift. Das Softwarehaus Orgadata setzt mit seinen Antworten Ausrufezeichen. Dank Orgadatas Programm LogiKal bekommen
die Metallbauer im Fenster-, Türen- und Fassadenbau den Durchblick bezüglich der neuen Rechtsnorm.


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Das Kalkulations- und Konstruktionsprogramm LogiKal gibt viele nützliche Hinweise zur Umsetzung des Bauprodukte-Gesetzes. «Auch in puncto Bauprodukte-Verordnung sehen wir uns für den Metallbauer im wahrsten Sinne als leistungsstarken Partner», sagt Orgadata-Mitarbeiter Markus Egli. Mit dem gewählten Attribut spielt er auf die Leistungserklärung an, die im Zuge des Bauprodukte-Gesetzes als zentrales Dokument kommen wird. Denn so eine Leistungserklärung müssen Hersteller künftig grundsätzlich für jedes Bauprodukt erstellen, sofern dieses von einer harmonisierten Norm erfasst wird. Lieferantenangaben einfliessen lassen Die Leistungserklärung ist die gravierende Neuerung des Bauprodukte-Gesetzes. Das Dokument beschreibt die zugesicherten Eigenschaften eines Produkts und deren Übereinstimmung mit der entsprechenden Norm. «Die Zielsetzung des Herstellers muss darauf gerichtet sein, die Leistungsmerkmale eines Produkts objektbezogen und anforderungsgerecht auszurichten», erläutert Markus Egli. Nach seinen Worten stellt diese Anforderung die Hersteller «durchaus vor eine schwierige Aufgabe». Darüber hinaus sieht der Orgadata-Repräsentant die Fenster-, Türen- und Fassadenbauer vor neuen Herausforderungen, weil sie bei den Vorprodukten und Einzelteilen mit den Angaben ihrer Lieferanten konfrontiert sind. Ein grosser Aufwand, der mit Logikal wie von allein gemacht wird. Die Software erstellt die Leistungserklärung wie von magischer Hand. »In dem Moment, in dem der Metallbauer mit LogiKal ein Fensterelement, eine Tür oder Fassade konstruiert, wird die Leistungserklärung automatisch generiert», sagt Markus Egli und ergänzt: «Sofern die Prüfzeugnisse hinterlegt sind.» Für viele Vorprodukte enthält Orgadatas Software diese Prüfzeugnisse. Der Anwender kann zudem ohne grösseren Aufwand selbst Prüfergebnisse eingeben. Insgesamt enthält die Leistungserklärung mehrere Eigenschaften, darunter die Schlagregendichtigkeit, die Windwiderstandsfähigkeit, die Luftdurchlässigkeit und den Wärmedurchgangs- Koeffizienten. Mindestens eine der Leistungen muss von den Verarbeitern erklärt werden. Alle nicht dokumentierten Eigenschaften lassen sich in der Liste mit dem Kürzel «npd» belegen, was so viel bedeutet wie «keine Leistung festgestellt». Zur Leistungserklärung gibt Markus Egli drei Empfehlungen. Laut seinem Tipp-Trio sollen die Verarbeiter die bewertungspflichtigen Angaben beachten und nicht mehr Leistungen erklären, als sie müssen. «Angesichts der Hilfe aus unserer Software können die Metallbauer dem 1. Juli 2015 entspannt entgegensehen», blickt Markus Egli voraus und bekommt Bestätigung von einem erfahrenen Logikal-Kunden: «Wir arbeiten in unserem Betrieb schon lange mit LogiKal. Die Software begleitet uns auch dann immer bestens, wenn der Markt neue Herausforderungen stellt. Das gibt uns die Gewissheit, dass wir beim Umgang mit den Vorschriften des neuen Bauprodukte-Gesetzes auf der sicheren Seite sein werden», sagt Herbert Bühlmann, Geschäftsleiter der Metallbau Bühlmann AG in Wauwil. Virtuelles Seminar geplant Wie genau die Metallbauer mit LogiKal die Anforderungen der Leistungserklärungen meistern, erfahren sie in einem Webinar. In dem virtuellen Seminar klären Orgadatas Spezialisten in deutscher Sprache am Freitag, 18. September, ab 11 Uhr 45 Minuten lang über die Leichtigkeit der Leistungserklärung auf. Neben den Live-Vorführungen der Softwarespezialisten können die Zuschauer begleitend in einem Chat diskutieren und Fragen stellen. Das Bauprodukte-Gesetz fordert ebenfalls eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK), mit der die Metallbauer die Beständigkeit ihrer Leistungen nachweisen können. Also die Tatsache, dass sie immer gleichbleibende Leistungen abliefern.