September 2015
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Die Schweiz erhält eine Wintergarten-Richtlinie

WINTERGARTEN

Wintergärten bestehen aus verschiedenen Komponenten wie Fenster, Türen, Dachverglasungen, Beschattungen und vielem mehr. Entsprechend vielseitig sind auch die Schnittstellen. Aus diesem Grund kann ein Wintergarten nicht einer einzelnen Produktenorm zugeteilt werden. Diese Umstände haben Iwan Häni motiviert, eine Wintergarten-Richtlinie für die Schweiz zu erarbeiten.


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ASeit Januar 2015 wird die Wintergarten-Richtlinie (WiGaRi) in einer Schweizer Version veröffentlicht. Diese wurde durch Iwan Häni, Inhaber von Metallbau Experten GmbH, Lachen, aufgebaut und wird auch durch ihn betreut. Die WiGaRi basiert grundsätzlich auf der deutschen Version, die von Peter Struhlik seit 2010 publiziert wird, hat aber eine grundlegende Überarbeitung durch verschiedene Normen- und Gesetzesauslegungen zwischen Deutschland und der Schweiz erhalten. Damit das Autorenziel der Qualitätssteigerung im Wintergartenbau erreicht werden kann, ist die WiGaRi gratis erhältlich.Die WiGaRi klärt die Anwendung der geltenden Normen und den aktuellen Stand der Technik auf die Errichtung und Bewertung von Wintergärten. Dadurch ist sie jedoch nicht erst seit der jeweiligen Publikation einzuhalten. Sie fasst Punkte zusammen, die zum Teil seit Jahrzehnten einzuhalten sind.INTERVIEWDie «metall» hat mit dem Autor der WiGaRi, Iwan Häni, gesprochenHerr Häni, wie stehen Sie persönlich zu einem Wintergarten?Ich kenne keinen Bauherrn, der einen richtig gebauten Wintergarten missen möchte. Die meisten bereuen es, ihn nicht früher gebaut zu haben. Ein massiv grösserer Lichteinfall in einem zusätzlichen Wohnraum steigert die Wohnqualität und das persönliche Wohlgefühl von jedem Bewohner. Wenn es die baulichen und finanziellen Umstände zulassen, kann ich den Bau eines Wintergartens nur empfehlen.Wintergärten können als beheizte oder unbeheizte Version ausgeführt werden. Behandelt die WiGaRi beide Bauweisen?Die WiGaRi behandelt die delikateren, beheizten Wintergärten. Wer die Detailvorschläge auch für einen unbeheizten Wintergarten befolgt, kann beruhigt sein, dass er die anerkannten Regeln der Baukunde und den aktuellen Stand der Technik nicht verletzt.Welchen rechtlichen Stand hat die WiGaRi?Sie ist eine kompakte Abhandlung diverser geltender Normen und des aktuellen Stands der Technik. Bei der Errichtung des Wintergartens müssen zwingend Normen und der aktuelle Stand der Technik eingehalten werden, somit ist auch das rechtliche Fundament für die WiGaRi gegeben. Eine explizite Erwähnung der WiGaRi im Vertrag verhindert unnötige Diskussionen bei Streitigkeiten, ist aber nicht zwingend nötig. In der Vergangenheit zeigte sich, dass Rechtsvertretungen es gerne sehen, wenn solche Dokumente im Vertrag verankert sind. Es beschleunigt die Verständigung erheblich.Was sind die Unterschiede zwischen der Schweizer und der deutschen Ausgabe?Diese sind durch verschiedene Normen- und Gesetzesauslegungen gegeben. Weiter wurden neue Punkte auch in der deutschen Fassung eingefügt, die mich schon lange störten, aber nie irgendwo bearbeitet wurden. Ein kleines Beispiel: Es sollte müssig sein, einem gelernten Berufsmann zu erklären, dass das Verbauen von Verglasungssystemen ohne klar definierte, mehrstufige Dichtungsebenen schon seit 20 Jahren nicht mehr Stand der Technik ist. Solche Punkte, die auch für unbeheizte Wintergärten zu beachten sind, gibt es diverse in der WiGaRi.Warum gibt es die WiGaRi?Der Grund liegt darin, dass sich keine Norm des Wintergartens annehmen kann. Ein Wintergarten ist ein zusammengewürfeltes Bauwerk einzelner Bauteile wie Fenster, Hebe-Schiebe-Elemente, Türen, Dach, Stahlbau, usw. Für die einzelnen Bauteile gibt es die spezifischen Produktenormen, die jeweils einzuhalten sind. Der Wintergarten besteht aus unzähligen verschiedenen Schnittstellen zwischen den einzelnen Produktenormen, die durch einen breiten Materialmix zusätzlich heikler werden. Aus dieser Sicht ist es verständlich, dass sich keine Norm diesem Thema widmen kann, da es sehr vielfältige Varianten und Problemstellungen gibt.Gilt die WiGaRi nur für Wintergärten aus Glas und Metall?Die WiGaRi ist unabhängig von Materialien aufgebaut und kann für Wintergärten aus Holz, Kunststoff, Metall oder auch für Kombinationen angewendet werden. Eine zuletzt im Jahr 2008 aktualisierte Statistik zeigt, dass zirka 26% aller Wintergärten aus Holz bzw. Holz/Metall gebaut werden. 74% werden aus Aluminium, Stahl oder Kunststoff erstellt. Bis heute liegen der WiGaRi zirka 350 beanstandete und begutachtete Wintergärten zu Grunde.Können Sie als Beispiel ein typisches Kriterium nennen, welchem sich die WiGaRiwidmet?Ja, natürlich: Die WiGaRi widmet sich beispielsweise auch dem in der Fachwelt viel diskutierten minimalen Gefälle eines verglasten Wintergartendachs. Denn die meisten Wintergärten werden mit Süd-Orientierung erstellt. Bei einem Grossteil der Häuser mit Satteldach ist auch die Traufseite Richtung Süden ausgerichtet. Somit bleibt dem Wintergartenbauer oftmals nur die Möglichkeit, ein geringes Dachgefälle zu wählen, damit er traufseitig eine akzeptable Durchgangshöhe erreicht. Die Nachteile solcher Konstruktionsarten werden dem Anschein nach von Architekten und Kunden in der Regel akzeptiert. Dass dabei der Selbstreinigungseffekt durch die viel zu geringe Fliessgeschwindigkeit des Niederschlagwassers verloren geht, ist nicht mehr als logisch. Die Durchbiegungen der Dachträger und der Verglasungseinheiten verringern zusätzlich das Gefälle in der Fliessrichtung, was Schmutzablagerungen und Beschädigungen der Dachgläser zur Folge hat. Falls dann auf dem Glas noch horizontale Deckleisten vorhanden sind, können sich die schönsten Mooskulturen bilden, denen der Bauherr von innen fast schon beim Wachsen zuschauen kann. Solche Fälle können durch Einhaltung der WiGaRi verhindert werden.Was nützt die WiGaRi einem Hauseigen-tümer?Sie enthält sehr viel Wissen, das es dem Bauherrn ermöglicht, die Planungsunterlagen des Unternehmers kritisch zu hinterfragen. Bei kleineren Konflikten hilft sie Klarheit zu schaffen.