Mai 2025
Mai 2025
Mit einem Inkrafttreten der Vorschrift ist für den Frühling 2027 zu rechnen.
Mit einem Inkrafttreten der Vorschrift ist für den Frühling 2027 zu rechnen.

 

Verschiebung

Brandschutzvorschriften 2026 für 2027 vorgesehen

Das Gesamtwerk der Brandschutzvorschriften 2026 (BSV 2026) liegt dem Steuerungsausschuss des Projekts nun erstmals vor. Dabei wurde festgestellt, dass stellenweise weitere Detailabstimmungen nötig sind.

Text: Johannes Bucher / Grafik: Michael Binz (VKF).

Weiter wurden im Rahmen einer Gesamtanalyse neue Beschlüsse gefasst. Die weiteren Beschlüsse führen dazu, dass mehr Zeit in Anspruch genommen werden muss, um weitere Detailprüfung vorzunehmen. Aus diesem Grund hat der Steuerungsausschuss beschlossen, eine Konsolidierungsphase einzuschieben.
Damit verschiebt sich der Fahrplan der BSV 2026 (siehe Abbildung 1):
- Technische Vernehmlassung, neu September 2025 bis Januar 2026
- Start der Schulungen ab Dezember 2025 (ohne Änderung des Schulungskonzepts)
- Politische Vernehmlassung, Start August 2026
- Antrag auf Inkraftsetzung bei der IOTH-Plenarversammlung März 2027.

Mit einem Inkrafttreten der Vorschrift ist damit für den Frühling 2027 zu rechnen. Trotz Verschiebung bleibt der Name Brandschutzvorschriften 2026 weiter bestehen.

Grafik: Michael Binz, Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen
Grafik: Michael Binz, Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen

 

Hinweis

Die Technische Kommission des Metaltec Suisse wird die BSV 2026 im Zuge der Vernehmlassung prüfen, wo die Interessen der Metallbaubranche tangiert werden und, falls erforderlich, entsprechend Einfluss nehmen.
Es ist wichtig, festzuhalten, dass harmonisierte Normen von der BSV 2026 nicht betroffen sind.
Die BSV 2026 ist eine nationale Regelung; harmonisierte Normen wie die SN EN 16034 bis hin zur SN EN 1090 sind davon nicht betroffen. ■