Oktober 2017
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50 Prozent der Gelder für ein Prozent der Fälle

ARBEITSSICHERHEIT

Die Kosten in der Unfallversicherung sind ungleich verteilt: Die Hälfte der ausbezahlten Versicherungsleistungen fällt auf ein Prozent der teuersten Fälle. Diese Kosten tragen solidarisch die Prämienzahler. Denn die wenigsten Betriebe wären in der Lage, in einem Schadenfall die Kosten selber zu übernehmen.


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460 000 Unfälle und Berufskrankheiten verzeichnet die Suva aktuell pro Jahr. Die Mehrheit der Verletzungen verheilen. Meist bleiben keine dauerhaften Einschränkungen zurück. 50 Prozent aller Fälle kosten weniger als
450 Franken pro Ereignis. Und bei insgesamt 66 Prozent bleibt der Aufwand unter 1000 Franken pro Fall. Aber es gibt auch teure Fälle, wo ein einzelner Betrieb die hohen Kosten meist nicht selber tragen könnte. Ein schwerer Fall kann bis zu fünf Millionen Franken an Heilkosten verursachen. Zusätzlich können Kosten für Renten anfallen. Die Suva stellt im Jahr, in welchem sie eine Rente spricht, die Mittel für die künftigen Rentenzahlungen als Rentendeckungskapital zurück. Bei voller Invalidität und hohem Einkommen können so, je nach Alter und Lohn des Verunfallten, Kapitalwerte von über zwei Millionen Franken erforderlich sein. Entsprechend zu Buche schlagen die schwersten Fälle: Für gerade ein Prozent aller Schadenfälle zahlt die Suva die Hälfte der Versicherungsleistungen.
Risiko nicht alleine tragen
Oft geschehen Unfälle, weil Regeln nicht beachtet werden: Beispielsweise 60 Prozent aller tödlichen Berufsunfälle könnten verhindert werden mit dem Einhalten der lebenswichtigen Regeln. Dass Unfälle neben menschlichem Leid auch hohe Kosten verursachen können, dafür will die Suva mit ihrer laufenden Kampagne sensibilisieren. Denn die anfallenden Kosten tragen die Versicherten über ihre Prämie. Ein Unfall mit Kosten von drei Millionen Franken verschlingt beispielsweise die Prämienbeiträge von etwa 2500 Versicherten. Das zeigt, dass ein Grossteil der Betriebe das Risiko nicht alleine tragen könnte. Gleichzeitig kann jeder mit dem Einhalten der Sicherheitsvorkehrungen nicht nur seine Gesundheit effektiv schützen. Er verhindert auch unnötige Kosten für seinen Betrieb und die ganze Branche. Ein effektiver Hebel, um die Prämien positiv zu beeinflussen, bleibt die Prävention. Diese will die Suva noch verstärkt ins Zentrum rücken.
Ein Moment mit schweren Folgen
Wie sich die Kosten zusammensetzen, zeigt ein fiktiver Fall, der aus realen Gegebenheiten konstruiert ist: Max Schlaflos macht nachts im Dunkeln einen Misstritt auf der Treppe und stürzt hinunter. Er zieht sich an der Halswirbelsäule derart schwere Verletzungen zu, dass er zum Tetraplegiker wird. Die Aufteilung der Kosten sieht in diesem Beispiel wie folgt aus: Bei Arbeitsunfähigkeit ersetzen Taggelder
den Lohnausfall zu 80 Prozent bis zu einer
Rentensprechung oder der Rückkehr an den
Arbeitsplatz. In der Hälfte der Fälle mit Taggeldern
werden diese während weniger als
zwei Wochen ausbezahlt.
2 Als Abgeltung für den bleibenden, durch
einen Unfall erlittenen immateriellen Schaden
werden einmalig sogenannte Integritätsentschädigungen
ausgerichtet. Eine 100-prozentige
Integritätsentschädigung (z. B. bei
vollständiger Blindheit oder Tetraplegie) beträgt
aktuell 148 200 Franken. Dies entspricht
dem Höchstbetrag des versicherten
Verdienstes.
3 Wenn ein Verunfallter für die Bewältigung
des Alltags dauernd auf die Hilfe von Drittpersonen
angewiesen ist, kann zusätzlich
zur Invalidenrente eine sogenannte Hilflosenentschädigung
erforderlich sein. Diese
wird ebenfalls monatlich und lebenslang
ausgerichtet.