April 2024
April 2024
Symbolbild: Die Berufsbilder im Metallbau sind einem stetigen Wandel unterworfen.
Symbolbild: Die Berufsbilder im Metallbau sind einem stetigen Wandel unterworfen.

 

Grundbildung

Revision berufliche Grundbildung

Seit Januar 2024 gilt für die berufliche Grundbildung im Beruf Metallbauer/in eine neue Bildungsverordnung. In den kommenden Jahren stehen zudem die Überarbeitungen für die Berufe Metallbaupraktiker/in und Metallbaukonstrukteur/in an. Welches sind die wichtigsten Neuerungen?

Text: Nicole Dalmus / Bild: AM Suisse

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat per 1. Januar 2024 die neue Verordnung und den neuen Bildungsplan über die berufliche Grundbildung zum Beruf Metallbauer/in mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) in Kraft gesetzt. Diese gelten folglich für all jene, die in diesem Sommer mit der Lehre als Metallbauer/in EFZ beginnen.
Für die anderen beruflichen Grundbildungen in der Metallbaubranche ist der Revisionsprozess mit der Fünfjahresüberprüfung initialisiert worden. Für die Lehre als Metallbaupraktiker/in EBA ist die Einführung der revidierten Bildungserlasse auf das Jahr 2026 geplant, für die Lehre als Metallbaukonstrukteur/in EFZ auf 2028.

Warum eine Revision der Berufsbildung?

Da die bisherigen Ausbildungsstrukturen den modernen Anforderungen nicht mehr gerecht wurden, hat sich Metaltec Suisse für eine umfassende Totalrevision aller beruflichen Grundbildungen eingesetzt. So kann eine Ausbildung gewährleistet werden, die sowohl den aktuellen Bedürfnissen des Marktes entspricht als auch attraktiv für zukünftige Lernende ist.
Die Berufsbilder im Metallbau sind einem stetigen Wandel unterworfen, getrieben durch Innovationen in Prozessen und Technologien, fortschreitende Automatisierung und Digitalisierung sowie neue regulatorische Vorgaben und Normen. Aus diesem Grund sieht das SBFI eine regelmässige Überprüfung der Bildungserlasse im Fünfjahresrhythmus vor.

Die wichtigsten Neuerungen

Ein zentraler Punkt der Änderungen ist die Neuausrichtung des Bildungsplans an den drei Lernorten – Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse (üK) – auf die Vermittlung von Handlungskompetenzen. Handlungskompetenz bedeutet die Fähigkeit, berufliche Aufgaben in der Praxis nicht nur fachgerecht, sondern auch eigeninitiativ, zielorientiert und flexibel auszuführen.
Die berufliche Grundbildung für Metallbauer/innen EFZ orientiert sich nun stärker an der Handlungskompetenz. Die wesentlichen Neuerungen umfassen die Umwandlung der bisherigen «Fachrichtungen» Metallbau, Schmiedearbeiten und Stahlbau in «Schwerpunkte», die im Lehrvertrag verankert werden.
Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung bewertet die Handlungskompetenzen in verschiedenen Bereichen. Für den Schwerpunkt Metallbau wird eine «vorgegebene praktische Arbeit (VPA)» von 16 Stunden durchgeführt, während für Stahlbau eine «individuelle praktische Arbeit (IPA)» zwischen 45 und 90 Stunden und für Schmiedearbeiten eine IPA von 24 bis 48 Stunden vorgesehen ist. Die IPA und VPA sind als «Praktische Arbeit» ein wesentlicher Bestandteil der Abschlussbewertung in der beruflichen Grundbildung. Sie dienen dazu, die praktischen Fähigkeiten und das Fachwissen der Lernenden am Ende ihrer Ausbildung zu bewerten.
Zudem sind nun die in der Praxis besonders nachgefragten Zertifikate in die berufliche Grundbildung integriert, namentlich die Qualifikationen für Schweiss- und Staplerarbeiten, Hubarbeitsbühnen sowie PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz). Der Lehrplan für die üK wurde den neuen gesetzlichen Standards angepasst, wobei die Anzahl der üK-Tage für die Schwerpunkte Metallbau und Stahlbau auf 46 Tage zu je 8 Stunden und für Schmiedearbeiten auf 49 Tage zu je 8 Stunden festgelegt wurde. Betriebswirtschaftliche und organisatorische Inhalte wurden in der beruflichen Grundbildung reduziert und stattdessen in den Bereich der Weiterbildung verlagert.

Metallbaupraktiker/in EBA, Metallbaukonstrukteur/in EFZ

Die Überarbeitungen der Bildungserlasse für die Berufe Metallbaupraktiker/in mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) und Metallbaukonstrukteur/in mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) sind am Laufen. Auch diese Revisionen werden den bereits dargelegten Leitlinien folgen: eine Orientierung an Handlungskompetenzen, ein verstärkter Fokus auf die Anforderungen der betrieblichen Praxis sowie eine Erweiterung des technischen Wissens, während betriebswirtschaftliche Inhalte reduziert werden. Für den Beruf Metallbaupraktiker/in EBA ist die Einführung der revidierten Bildungsverordnung für das Jahr 2026 geplant, für den Beruf Metallbaukonstrukteur/in EFZ für das Jahr 2028.

 

Weitere Informationen

Über die wichtigsten Etappen im Revisionsprozess informieren wir zu gegebenem Zeitpunkt. Bei Fragen steht Ihnen die Projektleitung berufliche Grundbildung Metaltec Suisse zur Verfügung. Kontakt:
Nicole Dalmus
Metaltec Suisse
Tel. 044 285 77 33
E-Mail: n.dalmus@amsuisse.ch

Hier finden Sie die aktuellen Informationen zur Revision der beruflichen Grundbildung.
www.metaltecsuisse.ch    ■