Februar 2024
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Hauseingänge gesichert und überwacht

Türen / Briefkasten

Der Haupteingang repräsentiert das Gebäude gegen aussen und müsste entsprechend einladend, aber gesichert wirken. Ungebetenen Gästen sollte der Zutritt verweigert, berechtigten Personen jedoch auf einfache Art und Weise ermöglicht werden. Zudem sollten Postboten Briefe und Pakete vor Diebstahl geschützt deponieren können.


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Hauseingänge haben eine Vielzahl von Anforderungen zu erfüllen.
Hauseingänge haben eine Vielzahl von Anforderungen zu erfüllen.

 

Türen / Briefkasten

Hauseingänge gesichert und überwacht

Der Haupteingang repräsentiert das Gebäude gegen aussen und müsste entsprechend einladend, aber gesichert wirken. Ungebetenen Gästen sollte der Zutritt verweigert, berechtigten Personen jedoch auf einfache Art und Weise ermöglicht werden. Zudem sollten Postboten Briefe und Pakete vor Diebstahl geschützt deponieren können.

Text und Bilder: Redaktion

Bereits zu Beginn der konzeptionellen Planung eines neuen Hauseingangs sollten möglichst alle Nutzerbedürfnisse eruiert und bewertet werden. Diese können sich – je nach Gebäudeart – wesentlich unterscheiden. Ein Mehrfamilienhaus stellt ganz andere Ansprüche als beispielsweise ein komplexes Geschäftshaus oder eine Bank. Eine sorgfältige Bedürfnisanalyse und eine pragmatische Umsetzung sollten sein.

Anforderungen an Profile und Verglasungen

In den allermeisten Fällen sind in Geschäfts- und Mehrfamilienbauten die Treppenhäuser von der beheizten Kernzone abgekoppelt und werden weniger intensiv beheizt oder gekühlt. Trotzdem sollten die Tür- und Fensterfronten, die den Aussenabschluss bilden, aus hochwertigen, thermisch getrennten Profilen gebaut und mit einem entsprechenden Wärmeschutzglas bestückt sein. Bauphysikalisch macht 3-fach-Isolierglas wohl Sinn, jedoch empfiehlt es sich, bei den Türflügeln das Glasgewicht nicht ausser Betracht zu lassen, denn auch Kinder und ältere Personen sollten die Türen ohne Probleme betätigen können.
Zudem muss bei so exponierten Verglasungen unbedingt die 1-Meter-Regel der SIGAB-Richtlinie 002 – mehr Sicherheit mit Glas am Bau – berücksichtigt werden und die Verglasungen aus beidseitigem Verbundsicherheitsglas oder alternativ mit Einscheibensicherheitsglas gebaut werden.
Sind aussenseitig feste Zieh- oder Stossgriffe vorgesehen, so kann mit deren Platzierung die aufzubringende Kraft für die Flügelbetätigung gesteuert werden. Je grösser der Abstand zum Drehpunkt, desto geringer die aufzubringende Kraft.

Einbruch und Einschleichung verhindern

Für grössere Geschäftshäuser wird heute in den meisten Fällen von einem beauftragten Fachplaner ein massgeschneidertes Sicherheitskonzept mit Zutrittskontrolle erstellt. Anders ist es bei Mehr- oder Einfamilienhäusern: Hier wird auch gerne der beauftragte Metallbauer als Berater konsultiert. Wichtig in diesem Fall ist es, dass die einzelnen Tür- und Fensterabschlüsse nicht nur isoliert beurteilt, sondern dass die zusammengehörenden Sicherheitsbereiche als Einheit betrachtet und bearbeitet werden. Zudem sollte nicht nur vor gewaltsamem Einbruch geschützt werden, sondern auch vor Einschleichung und den damit verbundenen Diebstählen oder Beschädigungen.
Bei Mehrfamilienhäusern ist es nicht immer einfach, für jede Situation und jeden Nutzer das optimale Sicherheitssystem zu finden. Den Bewohnern sollte die Türe auf einfache Weise den Zutritt gewähren, unerwünschten Gästen aber den Zutritt in jedem Fall verwehren. Ob elektronisch gesteuerte Komponenten oder rein mechanische Systeme: Beide haben hier ihre Berechtigung.
Sind elektrische Zuleitungen nicht oder nur bedingt möglich, kann sich ein mechanisches, selbstverriegelndes Fluchttürschloss mit elektrischem Türöffner bewähren. Damit sind die Türen von aussen grundsätzlich verschlossen. Das Gebäude kann aber dank Panikfunktion von innen ohne Schlüssel jederzeit verlassen werden – bei Gefahr und im «Normalbetrieb». Ausserdem können die Türen über eine Gegensprechanlage oder ein Zutrittskontrollsystem geöffnet werden, auch wenn sie permanent durch die Selbstverriegelung verschlossen sind.
In Geschäftshäusern sollte neben den Kombinationen mit Motorschlössern oder elektrischen Türöffnern auch netzunabhängige mechatronische Zylinder mit Schlüssel- oder Badge-Systemen geprüft werden.
Beim Einsatz eines Panikschlosses ist darauf zu achten, dass sich in einem allfälligen Türoberlicht kein unkontrolliert offen stehender Kippflügel befindet. Über diesen könnte eine Manipulation – beispielsweise mit einer Stange – auf den Drücker ausgeübt werden.  

 

«Wichtig in diesem Fall ist es, dass die einzelnen Tür- und Fensterabschlüsse nicht nur isoliert beurteilt, sondern dass die zusammengehörenden Sicherheitsbereiche als Einheit betrachtet und bearbeitet werden.»   

 

Nutzungsvereinbarung für Türen

Speziell bei stark frequentierten Türen sollte sich der beauftragte Metallbauer mit der Nutzung der zu fertigenden Türen befassen. Die Beanspruchungsintensität auf Bänder, Profile und Beschläge ist unterschiedlich. Hier empfiehlt es sich, nach einer Nutzungsvereinbarung für Türabschlüsse zu fragen oder allenfalls zusammen mit den Vertretern der Bauherrschaft eine solche zu erstellen.
Kontrollieren Sie, ob die ausgewählten Beschläge den gestellten Anforderungen genügen, und bauen Sie nach Möglichkeit nur systemkonforme Beschläge ein. Überwachen Sie die Fertigung und Montage und schulen Sie Ihre Mitarbeitenden spezifisch auf das Reinigen sowie auf das Schmieren der Bänder und weiterer Beschlagsteile. Führen Sie zum Schluss eine Funktionskontrolle durch. Zudem – wenn möglich – schliessen sie einen Wartungsvertrag ab, um sich vor allfälligen Garantiearbeiten in Bezug auf eine mangelhafte Wartung zu schützen und die Gebrauchstauglichkeit des Türabschlusses zu gewährleisten.   

Als Identifikationsmittel kommen Magnetkarten, Zahlencodes, biometrische Merkmale wie Fingerleser, Gesichts- oder Iriserkennung, Smartphones, aber auch einfache Freischaltungen über eine Gegensprechanlage in Frage.
Als Identifikationsmittel kommen Magnetkarten, Zahlencodes, biometrische Merkmale wie Fingerleser, Gesichts- oder Iriserkennung, Smartphones, aber auch einfache Freischaltungen über eine Gegensprechanlage in Frage.

 

Zutrittskontrolle bei Geschäftshäusern

Zutrittskontrolle steuert den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk «Wer darf wann wohin». Somit erhalten nur berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden. Hierfür kommen Magnetkarten, Zahlencodes oder biometrische Merkmale wie Fingerleser, Gesichts- oder Iriserkennung sowie Smartphones und weitere in Frage. Die generierten Informationen werden dann an die Zutrittskontrollzentrale zur Auswertung weiterleitet. Hier wird die Zutrittsberechtigung geprüft und erteilt oder verweigert. Nach erteilter Freigabe gibt dann ein elektrischer Türöffner, ein Motorschloss oder allenfalls ein elektrischer Türantrieb den Zugang frei.
Die erteilten Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden. Die Ansteuerungen, Überwachungen und Freischaltungen erfolgen über eine netzwerkfähige Software. Diese von den Anbietern meistens eigenentwickelten Tools ermöglichen für die Zutrittskontrolle individuelle Kundenlösungen. Die auf dem Markt erhältlichen Systeme zeichnen sich durch einfache Handhabung und eine übersichtliche Oberfläche aus. Der Anwender kann sämtliche Zutritts- und Systemereignisse auf einen Blick einsehen und entsprechende Anpassungen vornehmen. Die Überwachung von Türen und Fenstern (offen, geschlossen, verriegelt) erfolgt über die Rückmeldung von elektronischen Schlössern, Riegel- und Magnetkontakten, Türöffnern und weiteren angeschlossenen Komponenten. Dadurch werden Manipulierungs- und Einbruchsversuche erkannt und Alarm ausgelöst. 

Der richtige Ort für die Briefkastenanlage

Der Hauseigentümer ist verantwortlich, dass für jede Zustelladresse ein frei zugänglicher Briefkasten mit Brief-­ und Ablagefach eingerichtet wird.
Für die Beurteilung der Gebäudeart, die Beschaffung und die Installation einer gebäudekonformen Briefkastenanlage müssen gewisse Vorgaben zu Standort und Abmessungen beachtet werden. Dafür gelten die Vorschriften gemäss Postgesetz und Postverordnung.
Die Unterlagen können unter: www.postcom.admin.ch heruntergeladen werden. In diesen Unterlagen sind auch Informationen über die Platzierung, Mindestmasse, Ausbildung, Beleuchtung, Materialien, Beschriftung und Einwurföffnung zu finden.

Briefkastenanlage in Kombination mit Paketboxen (unten).    Bild: Ernst Schweizer AG
Briefkastenanlage in Kombination mit Paketboxen (unten).    Bild: Ernst Schweizer AG

 

Paketboxen bieten Vorteile

Paketboxen sind verschliessbare, manuelle oder elektronisch angesteuerte Ablagefächer, die den Empfängern von Paketen den Gang zur Filiale ersparen. Sie können zusätzlich zum Briefkasten mit Brief­- und Ablagefach eingesetzt werden. Paketboxen werden in verschiedenen Ausführungen, Funktionen und Abmessungen auf dem Markt angeboten. Elektronische Lösungen ermöglichen den Empfang und Versand von Paketen via App oder Web-Login. Bei Abwesenheit kann auch anderen Personen der Zugriff auf die Lieferung gegeben werden.
Grundsätzlich stellen Briefkasten, Ablagefach und Paketbox eine Einheit dar und müssen zusammen aufgestellt werden. Ideal ist mindestens eine grosse Paketbox für jeweils fünf bis sechs Haushalte.  ■

Das Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik enthält enthält im Kap. 2.3.1 wichtige Informationen zum Thema «Metalltüren».