Die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
Neben der ordentlichen Kündigung kann bei Vorliegen wichtiger Gründe das Arbeitsverhältnis auch fristlos aufgelöst werden. Die fristlose Auflösung ist ein Notventil und entsprechend zurückhaltend anzuwenden.
Schranken der ordentlichen Kündigung
In der Ausgabe vom Mai 2022 haben wir Ihnen den sachlichen Kündigungsschutz näher erläutert, somit Gründe, welche die eigentliche Kündigungsfreiheit einschränken und bei einer Übertretung zu einer missbräuchlichen Kündigung führen. Neben diesem sachlichen Kündigungsschutz hat der Gesetzgebende auch gewisse Zeitspannen definiert, während deren der Arbeitgebende das Arbeitsverhältnis nicht kündigen darf bzw., dass, sofern der Arbeitgebende ein Arbeitsverhältnis bereits gekündigt hat, die Kündigungsfrist unterbrochen wird und erst nach Ablauf dieser sogenannten Sperrfrist oder Wegfall des festgeschriebenen auslösenden Ereignisses die Kündigungsfrist weiterläuft.
Umgang mit Preissteigerungen und Lieferengpässen wichtiger Baumaterialien
Der aktuell tobende Krieg in der Ukraine stellt auch für unsere im Metallmarkt tätigen Mitgliedsbetriebe eine grosse Herausforderung dar, da gut ein Viertel aller Schweizer Stahlimporte aus der Krisenregion stammt. Neben den stark schwankenden Preisen können auch keine festen Lieferzeiten mehr gewährleistet werden. Dies kann den Unternehmern bei der Erfüllung der eingegangenen Werkverträge erhebliche rechtliche Schwierigkeiten bereiten, insbesondere bei fest vereinbarten Preisen und Lieferzeiten.
Schranken der ordentlichen Kündigung
In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen die ordentliche Kündigung und die nicht ganz grenzenlose Kündigungsfreiheit näher erläutert. Noch zu erwähnen im Zusammenhang mit der ordentlichen Kündigung ist die sogenannte Änderungskündigung.
Beendigungsmöglichkeiten, die ordentliche Kündigung im Besonderen
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung einer der Arbeitsvertragsparteien, welche erklärt, dass das Arbeitsverhältnis ab einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft aufgelöst werden soll.
Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden
Das Arbeitsverhältnis kann aus verschiedenen Gründen beendet werden. Grundsätzlich können folgende Gründe zum Ende eines Arbeitsverhältnisses führen:
14 Wochen Betreuungsurlaub seit dem 1. Juli
Wird ein Kind schwer krank oder verunfallt schwer, befinden sich berufstätige Eltern in einer sehr schwierigen Situation. Die ungefähr 4500 jährlich betroffenen Familien sollen nun entlastet werden: Seit dem 1. Juli wird den Eltern ein bezahlter Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen gewährt.
Ferienkürzung
Die Ferien dienen grundsätzlich dazu, dass sich der Angestellte von der Arbeitsleistung erholen kann. Wenn nun ein Arbeitnehmer längere Zeit an der Arbeitsleistung verhindert ist, macht es wenig Sinn, sich von der nicht verrichteten Arbeitsleistung zu erholen.
Ferienanspruch
Jeder Arbeitnehmer, unabhängig von seinem Arbeitspensum, hat einen bezahlten Mindestanspruch an Ferien. Dabei hält das OR einen Mindestferienanspruch von vier Wochen Ferien pro Jahr für Arbeitnehmer über 20 Jahre fest und mindestens fünf Wochen Ferien für Arbeitnehmende unter 20 Jahren (vgl. Art 329a I OR).
Wichtige arbeitsrechtliche Neuerungen per 1.Januar 2021
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